Über 3 Mio. Euro für Gemeinden im Kreis

21.07.10

Neckar Neckar-Odenwald-Kreis/Karlsruhe. Heute fand unter Vorsitz von Regierungspräsident Dr. Rudolf Kühner die 1. Verteilungsrunde des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichstocks beim Regierungspräsidium Karlsruhe im Programmjahr 2010 statt.

In der ersten Verteilungsrunde des Jahres bewilligte der Verteilungsausschuss Investitionshilfen in Höhe von insgesamt rd. 14,9 Mio. Euro an 70 Gemeinden. „Damit fördern wir 105 Investitionsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von rd. 62,5 Mio. Euro, die der Herstellung oder Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen“, sagte der Regierungspräsident vor dem Verteilungsausschuss. In den Neckar Neckar-Odenwald-Kreis gehen hiervon 3.140.000 Euro.

Vor den Mitgliedern des Ausschusses ging der Regierungspräsident auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinden ein. „Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat sich flächendeckend mit teilweise hohen Einnahmenausfällen in den kommunalen Finanzen niedergeschlagen“. Dies betreffe insbesondere die Gewerbesteuer sowie den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. 2010 hätten vielerorts gesetzmäßige Haushalte nur unter Einsatz von in Vorjahren gebildeten Rücklagemitteln und Veräußerungserlösen beschlossen werden können. 2011 dürften diese Ersatzdeckungsmittel allerdings weitgehend aufgebraucht sein, so dass dann „mit dem aktuell schwierigsten Jahr bei den Kommunalfinanzen“ zu rechnen sei. Nach den Prognosen der Mai-Steuerschätzung sei 2010 mit einem gegenüber der November-Steuerschätzung 2009 bundesweit nochmals rückläufigen Steueraufkommen der Gemeinden von rd. 1,1 Mrd. Euro auf 65,5 Mrd. Euro zu rechnen, bevor ab 2011 wieder mit einem moderaten Anstieg der kommunalen Steuereinnahmen gerechnet werde. Derzeit verdichteten sich die Anzeichen auf eine konjunkturelle Erholung.

Die Förderschwerpunkte des Ausgleichstocks liegen bei Straßen- und Verkehrseinrichtungen mit 4 Mio. Euro (27 %), Sportstätten mit 3,4 Mio. Euro (22,5%) sowie Kindergärten mit 2,7 Mio. Euro (18,4 %). Ferner wurden Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrhäuser mit 1,2 Mio. Euro (8,2 %) und Schulen mit 1 Mio. Euro (6,9 %) gefördert.
Die höchsten Einzelzuschüsse gingen an die Städte Bad Liebenzell und Bad Wildbad im Landkreis Calw mit 1,9 Mio. Euro für die energetische Sanierung und Modernisierung der Paracelsus-Therme in Bad Liebenzell und 1,85 Mio. Euro für die Sanierung der Sommerbergbahn in Bad Wildbad.

Die Maßnahmen im Kreis (Betrag letzte Spalte in Tausend Euro):

Aglasterhausen NOK Bauliche Verbesserung des Grüngut-Sammelplatzes

34

Aglasterhausen NOK Erweiterung des Friedhofs Aglasterhausen

43

Aglasterhausen NOK Sanierung und Erweiterung der Umkleideräume in der Sporthalle Michelbach

56

Billigheim NOK Neubau eines Feuerwehrhauses im OT Sulzbach

172

Billigheim NOK Sanierung eines Dorfplatzes im OT Katzental

50

Binau NOK Ausbau “Pfarrgässlein”

28

Buchen NOK Einrichtung eines Bildungshauses im Stadtteil Bödigheim

54

Buchen NOK Erwerb, An- und Umbau einer Sporthalle

134

Buchen NOK Sanierung und Anbau am Feuerwehrgerätehaus in Buchen

40

GVV Hardheim-Walldürn NOK Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Höpfingen-Fuchsenloch (Teilabschnitt)

279

GVV Hardheim-Walldürn NOK Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Hornbach-Kleinhornbach auf Gemarkung Walldürn

64

GVV Hardheim-Walldürn NOK Instandsetzung der Gemeindeverbindungsstraße Höpfingen-Dornberg (Teilabschnitt)

75

GVV Kleiner Odenwald NOK Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges TLF 20/40-SL durch die Mitgliedsgemeinden

118

Hardheim NOK Sanierung des Feuerlöschbehälters Rüdental

21

Haßmersheim NOK Energetische Sanierung des Feuerwehrgeräte-hauses

46

Hüffenhardt NOK Anlage eines Dorfplatzes in Kälbertshausen

16

Hüffenhardt NOK Sanierung der Mehrzweckhalle Hüffenhardt

19

Limbach NOK Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im OT Laudenberg

113

Limbach NOK Sanierung “Rundweg Heidersbach”

20

Limbach NOK Sanierung der Toilettenanlage in der Grundschule Laudenberg

63

Mosbach NOK Ausbau der B 27 Bauabschnitt II/1, Ortsdurchfahrt Mosbach

147

Mudau NOK Energetische Sanierung des Feuerwehrhauses in Mudau

15

Mudau NOK Feldwegebau Scheidental und Reisenbach

35

Mudau NOK Sanierung des Weges mit Stützmauer “Reisenbacher Grund”

15

Neckargerach NOK Sanierung der Brücke “Bachstraße” im OT Guttenbach

46

Neckargerach NOK Sanierung der Brücke “Mörtelsteiner Straße” im OT Guttenbach

51

Neckargerach NOK Sanierung der Brücke Zufahrt Eisenbusch

127

Neckarzimmern NOK Erneuerung der Friedhofstreppe

16

Neckarzimmern NOK Sanierung der Sanitäranlage in der Grundschule

45

Osterburken NOK Lokale Hochwasserschutzmaßnahmen M 13 und M14 in Bofsheim

27

Ravenstein NOK Dachsanierung am Dorfgemeinschaftshaus Oberwittstadt

34

Ravenstein NOK Kauf eines gebrauchten Gerätewagen-Tragkraftspritzenfahrzeugs

24

Ravenstein NOK Sanierung und Ausbau der Akazien- und Ulmenstr. im Stadtteil Merchingen

318

Rosenberg NOK Erweiterungsbau Kindergarten Rosenberg

293

Rosenberg NOK Neubau der Brücke bei der Talmühle

105

Schefflenz NOK Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße “Sennfelderstraße”

100

Schefflenz NOK Sanierung der Straßen “Klinge/Hintere Klinge” im Zuge der Flurneuordnung

73

Schefflenz NOK Sanierung des “Karchgässleins” im Zuge des Flurneuordnungsverfahrens

47

Schwarzach NOK Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs TSF-W

35

Schwarzach NOK Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung

43

Waldbrunn NOK Sanierung “Zwingenberger Str.” mit Neuanlage eines Parkplatzes

79

Waldbrunn NOK Straßensanierung “Schulstraße” im OT Oberdielbach

20

Stichwort: Ausgleichsstock

Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rd. 87 Mio. Euro in einen Fonds für leistungsschwache Gemeinden, den Ausgleichstock.

Die Mittel werden auf die vier Regierungsbezirke verteilt. Entsteht bei einer Kommune ein be­sonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden.

Der Ausgleichstock hat dabei die Aufgabe, durch seine Bedarfszuweisungen
1.     Kommunen in die Lage zu versetzen, notwendige Einrichtungen zu schaffen, wenn deren Finanzierung ihre Leistungskraft auf Dauer übersteigen würde
(primäre Aufgabe);

2.     besondere Belastungen einzelner Kommunen (z. B. als Folge von Unwettern) zu mildern, soweit sie erheblich sind und daher eine unbillige Härte bedeuten;

3.     in – selten auftretenden – Ausnahmefällen einzelnen Kommunen beim Ausgleich ihrer laufenden Haushalte zu helfen, wenn ihnen der Ausgleich trotz angemessener Ausschöpfung aller Einnahmequellen und sparsamster Haushaltsführung nicht nur vorübergehend unmöglich ist.

Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock sollen fehlende Eigenmittel der Gemeinden ersetzen. Sie können daher auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem Regierungspräsidium eingerichtet und mit je 3 kommunalen und 2 staatlichen Vertretern besetzt sind. Eine weitere Mittelvergabe wird im Herbst dieses Jahres erfolgen.

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