Brötel: “Grüne verbreiten haltlose Unterstellungen”

Deponierung von Bauschutt aus dem Abbruchmaterial aus KWO auf der Kreismülldeponie Sansenhecken(Foto: EnBW)

Nachdem wir gestern eine Mitteilung der grünen Kreistagsfraktion veröffentlicht haben, in der im Zusammenhang mit dem Müll des Atomkraftwerks Obrigheim, schwere Vorwürfe gegen Landrat Dr. Achim Brötel erhoben werden, hat dessen Antwort nicht lange auf sich warten lassen. Damit sich alle interessierten Leser selbst ein Bild davon machen können, haben wir den vollständigen Antwortbrief von Landrat Dr. Achim Brötel und AWN-Geschäftsführer Dr. Mathias Ginter veröffentlicht.

Sehr geehrte Frau Heitz,

zu Ihrer Anfrage vom 14. August 2017 nehmen Herr Geschäftsführer Dr. Ginter, soweit die Zuständigkeit der AWN berührt ist, und ich, soweit ich persönlich angesprochen bin, hiermit wie folgt Stellung:

Sofern Sie sich darüber beklagen, dass es neben dem „unsäglichen T-plus Vertrag“ (wohl gemeint: ISKA-Vertrag) „darüber hinaus auch weitere Vereinbarungen zu geben” scheine, die „jetzt nach zehn Jahren ans Licht der Öffentlichkeit“ kämen (NZ berichtete), erlaube ich mir zunächst den Hinweis, dass die von Ihnen erwähnte Grundsatzvereinbarung nicht etwa erst jetzt aufgetaucht ist, wie Sie offenbar suggerieren wollen, sondern noch vor Vertragsschluss (13. August 2007) eingehend in einer nichtöffentlichen Sitzung des Kreistags am 7. August 2007 in Buchen erläutert worden ist. Ausweislich des allein zu diesem Tagesordnungspunkt mehr als sechsseitigen Sitzungsprotokolls gab es seinerzeit eine Vielzahl von Nachfragen, die allesamt von Herrn Geschäftsführer Dr. Ginter und mir beantwortet wurden. Am Ende der Diskussion hat der Kreistag mich per Beschluss einstimmig (!) beauftragt, der vorgestellten Grundsatzvereinbarung zuzustimmen. Stimmenthaltungen oder Gegenstimmen gab es nicht. An der Sitzung und an der Beschlussfassung haben auch zwei der damals drei Mitglieder Ihrer Fraktion mitgewirkt. Ein Mitglied war entschuldigt.

Insofern stelle ich zusammenfassend fest: In Bezug auf die Grundsatzvereinbarung war die Transparenz im Kreistag schon vor Vertragsschluss in vollem Umfang gewährleistet. Sämtliche anwesenden Mitglieder der damaligen grünen Kreistagsfraktion haben der Grundsatzvereinbarung zudem ausdrücklich zugestimmt. Für eine wie auch immer geartete Skandalisierung des Vorgangs („ein Bärendienst an der Demokratie“) ist deshalb definitiv kein Raum.

Das gilt in derselben Weise auch für die von Ihnen besonders hart kritisierte Patronatserklärung, die Sie laut Pressemitteilung „fassungslos“ macht. Auch diese Patronatserklärung ist in derselben Kreistagssitzung am 7. August 2007 eingehend vorgestellt und erläutert worden. Und: Auch insofern gibt es einen einstimmigen, also auch mit den Stimmen aller anwesenden Mitglieder der damaligen grünen Kreistagsfraktion zustande gekommenen Beschluss zur Übernahme der Patronatserklärung.

Vor allem aber betrifft diese Patronatserklärung ausschließlich und allein einen völlig anderen Sachverhalt, nämlich die Entsorgung des aus der Havarie der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage damals noch (zwischen-)gelagerten Geostabilats. Das ergibt sich schon aus der ausdrücklichen Bezugnahme ausschließlich auf die Ziffern 8.1, 8.2 und 8.5 der Grundsatzvereinbarung, wo es nur um das Geostabilat geht, und ist so auch in der Sitzungsvorlage für die Kreistagssitzung am 7. August 2007 näher erläutert worden.

In die gesamte Angelegenheit war im Übrigen auch das Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde bereits im Vorfeld von uns mit eingebunden worden. Erst nachdem die von der EnBW ursprünglich geforderte Bürgschaft des Kreises für die Entsorgung des Geostabilats vom Regierungspräsidium abgelehnt worden war, weil damit „weder eine Investition noch ein Liquiditätsbedarf der Gesellschaft AWN besichert werden“ soll, „sondern ein einzelnes Rechtsgeschäft des operativen Bereichs der unternehmerischen Betätigung“ (Schreiben des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 7. August 2007), war die (weiche) Patronatserklärung überhaupt ins Spiel gekommen. Das Regierungspräsidium hat im selben Schreiben vom 7. August 2007 zudem ausdrücklich bestätigt, dass die Übernahme der Patronatserklärung keiner Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde bedarf.

Alles das war dem damaligen Kreistag bekannt und ist unmittelbar vor der Beschlussfassung auch noch einmal eingehend erläutert worden. Auch insofern vermag ich deshalb noch nicht einmal ansatzweise zu erkennen, was einen an der Patronatserklärung „fassungslos“ machen kann.

Ebenso „fassungslos lesen Sie“ in der Grundsatzvereinbarung, die Ihnen also offenbar im Wortlaut vorliegen muss, dass T-plus berechtigt sei, die bei dem Rückbau des KWO anfallenden Materialien auf die Deponie Sansenhecken zu verbringen, und leiten daraus die explizit so ausgesprochene Vermutung ab, ich habe den „Kreistag und die Öffentlichkeit in unlauterer Weise hinters Licht geführt“. Diesen Vorwurf, der sogar nahe an eine strafrechtliche Relevanz heranreicht, halte ich geradezu für ungeheuerlich und weise ihn deshalb in aller Entschiedenheit zurück.

Tatsache ist, dass in Ziffer 6.1 der Grundsatzvereinbarung Folgendes geregelt ist:

„T-plus ist berechtigt, das Deponievolumen gemäß den jeweils geltenden Zulassungen der Deponie Sansenhecken bis zu einer Menge von 200.000 t zu nutzen. T-plus ist insbesondere berechtigt, aber nicht verpflichtet, die bei dem Rückbau des Kernkraftwerkes Obrigheim anfallenden Materialien auf die Deponie Sansenhecken zu verbringen“.

Auch diese Regelung betrifft allerdings einen völlig anderen Sachverhalt als den, den Sie ihr unterstellen. Schon allein aus den Mengenverhältnissen (200.000 t Nutzungsrecht gegenüber rund 3.000 t „freigemessenen Abfällen“) ergibt sich ganz offenkundig, dass es sich hierbei gerade nicht um die sog. „freigemessenen Abfälle“ handelt, sondern um den ganz normalen Bauschutt und Gewerbeabfälle, wie sie auch zuvor von der AWN schon angenommen worden waren. Herr Geschäftsführer Dr. Ginter hat das auf eine entsprechende Nachfrage des damaligen Kreisrats Teßmer in der Kreistagssitzung am 7. August 2007 auch noch einmal ausdrücklich so bestätigt.

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Dass man derartige Zusammenhänge nicht kennen kann, wenn man damals persönlich noch gar nicht dem Kreistag angehört hat, leuchtet mir ohne weiteres ein. Allerdings hätte man, wenn man schon umgekehrt einen „offenen und ehrlichen Umgang“ einfordert und mein Vorgehen für „unbeschreiblich“ hält (vgl. Pressemitteilung der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 14. August 2017), vielleicht auch erwarten können, dass man sich vorher erst einmal sachkundig macht, ehe man in der Öffentlichkeit derart haltlose Unterstellungen verbreitet.

Das gilt erst recht, als Ihnen die Vereinbarung offenbar ja vorliegt, weil man nur dann darin „lesen“ kann. Leider haben Sie aber offenbar auch nur selektiv gelesen. Sonst wäre Ihnen nämlich Ziffer 6.2 ebenfalls aufgefallen, in der es wie folgt heißt:

„Das Deponierungsrecht der T-plus besteht ab Unterzeichnung dieser Grundsatzvereinbarung. Die AWN ist frühzeitig in entsprechenden Mengenplanungen einzubeziehen. Über die Beschaffenheit des zu deponierenden Materials ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen“.

Gerade das in Ziffer 6.2 Satz 3 genannte Erfordernis einer „gesonderten Vereinbarung über die Beschaffenheit des zu deponierenden Materials“ ist damals von der AWN ganz bewusst in den Vertrag mit hineinformuliert worden, um zu verhindern, dass möglicherweise über die Hintertüre doch Material angedient werden könnte, das man in Sansenhecken nicht haben will. Bis zum heutigen Tage gibt es eine solch gesonderte Vereinbarung aber nicht. Ob die AWN jemals eine solche Vereinbarung abschließen wird, liegt zudem allein in ihrer Hand.

Die erwähnte Grundsatzvereinbarung enthält deshalb gerade keine vertragliche Rechtsgrundlage, aus der die AWN zur Annahme sog. „freigemessener Abfälle“ verpflichtet wäre. Wenn Sie die Vereinbarung weitergelesen hätten (falls Sie das überhaupt wollten) oder sich durch Nachfrage bei der AWN oder mir informiert hätten, hätte sich alles relativ leicht aufklären lassen. Dass Sie es stattdessen aber vorziehen, öffentlich mit Dreck zu werfen (vgl. Ihre Pressemitteilung, nachzulesen etwa bei www.nokzeit.de: „Kreistag von Brötel hinters Licht geführt? Zehn Jahre alte Vereinbarung der AWN sichert Annahme von KWO-Müll zu“), macht jetzt umgekehrt mich fassungslos. Ich halte das nämlich für einen schlichtweg miserablen Stil, der mich auch persönlich sehr trifft und enttäuscht.

Die Frage, wie die sog. „freigemessenen Abfälle“ zu entsorgen sind, richtet sich folglich auch weiterhin ausschließlich und allein nach der gesetzlichen Regelung. Wer die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt, muss sich deshalb zwingend mit den Bedenken der Landesärztekammer und des Deutschen Ärztetages auseinandersetzen und kann sie nicht einfach mit einem Federstrich auf die Seite wischen, wie es das dafür zuständige Umweltministerium Baden-Württemberg bisher aber tut. Ich verweise insofern ein weiteres Mal auf § 15 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Mir geht es nämlich ganz bestimmt nicht um Rechtsbruch, wie Sie mir vor kurzem auch schon einmal unterstellt haben, sondern lediglich um einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem geltenden Recht. Das ist etwas grundlegend anderes.

Im Übrigen habe ich Herrn Dr. Ginter gebeten, den Fraktionsvorsitzenden im Kreistag die Regelungen der Vereinbarung aus dem Jahr 2007 noch einmal im Detail zu erläutern und zu erklären. Er wird wegen einer Terminvereinbarung deshalb nach der Sommerpause auf Sie zukommen.

Eine erneute Befassung des Aufsichtsrats der AWN halte ich hingegen für nicht erforderlich. Dort ist die Grundsatzvereinbarung aus dem Jahr 2007 zuletzt am 27. Januar 2015 im Zusammenhang mit der Behandlung eines Positionspapiers Ihrer Fraktion noch einmal eingehend vorgestellt worden. Auch bei dieser Sitzung war Ihre Fraktion mit dem von Ihnen entsandten Aufsichtsratsmitglied vertreten.

Für weitere Rückfragen stehen Herr Geschäftsführer Dr. Ginter oder ich selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. (…)

Den anderen Damen und Herren Fraktionsvorsitzenden im Kreistag lasse ich eine Mehrfertigung dieses Schreibens unmittelbar zukommen. Nachdem Sie sofort den Weg an die Öffentlichkeit gewählt haben, werden Sie sicher Verständnis dafür haben, dass ich dieses Schreiben der Presse und den Medien ebenfalls zugänglich mache. Die Vorwürfe, die Sie mir gegenüber direkt oder indirekt erhoben haben, kann und will ich so nämlich jedenfalls definitiv nicht stehen lassen.

Unterzeichnet
Brötel und Ginter

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