_(pm)_Die Bundestagswahl am Sonntag, 24. September wirft ihre Schatten voraus: Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten bis spätestens Sonntag, 3. September zugestellt. Wer bis dahin keine entsprechende Post bekommen hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich zur Prüfung der Angelegenheit umgehend im Bürgerbüro der Stadt Buchen melden.
Nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung kann, falls das gewünscht oder notwendig ist, ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. Hierzu ist der Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu verwenden. Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können auch mündlich oder elektronisch beantragt werden.
Bürgerbüro Buchen informiert zur Bundestagswahl
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