Nicht alle profitieren vom Pflegestärkungsgesetz II

Dallau.  _(pm)_Die Kreisrätinnen von Bündnis 90/Grüne, Simone Heitz und Gabriele Metzger, wurden von der AWO-Aufsichtsratsvorsitzenden Gabriele Teichmann und von AWO-Geschäftsführer Peter Maurus in der AWO-Hausgemeinschaft Dallau empfangen. Auf dem Programm stand die Besichtigung des Hauses, ein Gedankenaustausch über das neue Hausgemeinschaftskonzept und die ersten Erfahrungen mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz II.

Das Haus verfügt über fünf Hausgemeinschaften mit je zwölf Bewohnern. Mittelpunkt ist die Küche mit dem angeschlossenen Essraum und dem daneben liegenden Gemeinschaftsraum. „Hier ist der Treffpunkt, hier pulsiert das Leben“, sagte Gabriele Teichmann. „Die Bewohnerinnen und Bewohner bleiben hier nicht einsam in ihren Zimmern, sondern gestalten ihren Alltag gemeinsam.“ Auch die großen Außenbereiche, die als Terrasse oder Loggia gestaltet sind, haben sich sowohl bei Hitze als auch bei Regen bestens bewährt. Die fünfte Hausgemeinschaft wird aktuell belegt, seit Eröffnung des Hauses im Mai 2016 gab es über 120 Einzüge, vor allem als Kurzzeitpflegebesuche. „Die Bewohner fühlen sich sehr wohl, wir haben eine sehr gute Resonanz“, sagte Geschäftsführer Peter Maurus. Diesen Eindruck bestätigte Gabriele Metzger aus eigener Anschauung.


Peter Maurus berichtete außerdem über die Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetzes II auf die Bewohnerinnen und Bewohner der AWO-Pflegeeinrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis. Die Umstellung und Umrechnungen von Pflegestufen auf Pflegegrade hätten in den meisten Fällen reibungslos geklappt, so der Geschäftsführer. Nur die Barmer GEK habe ihre Versicherten mit „falschen Bescheiden“ zur eingeschränkten Alltagskompetenz sehr verunsichert und gleichzeitig für einen sehr hohen bürokratischen Aufwand wegen der doppelten Abrechnungen gesorgt. Bei Neueinstufungen gab es zu Beginn teilweise erhebliche Wartezeiten für die Bescheide, Einstufungen waren zu niedrig, Widersprüche mussten eingelegt werden.

Auch das neue Einstufungssystem SIS berücksichtigt den Versorgungsaufwand für Menschen mit Demenz zu wenig . Viele Bewohner kommen nur in Pflegegrad 2, obwohl der Aufwand den Pflegegrad 3 rechtfertigen würde. Das SIS-Prüfsystem berücksichtigt nicht mehr den zeitlichen Aufwand, der wegen der Einschränkungen entsteht, sondern nur die Fähigkeiten des Bewohners. Dies hat auch finanzielle Auswirkungen für die Pflegezentren. Bekam die Einrichtung früher für Pflegestufe I einen Zuschuss von 1.064 Euro/monatlich, sind es jetzt nur noch 770 Euro/monatlich bei Pflegegrad 2. In der Pflegestufe II wurden vor der Reform 1.330 Euro im Monat bezahlt; heute sind es in Pflegegrad 3 nur noch 1.262 Euro. „Es stimmt nicht, wenn der Eindruck erweckt wird, durch das PSG II gebe es nur Gewinner“, sagte Peter Maurus, „sondern wir haben auch Verlierer.“

Anhand einer Übersicht stellte der Geschäftsführer auch heraus, dass der ambulante Bereich deutlich besser finanziert werde als die vollstationäre Versorgung. So können Einrichtungen des betreuten Wohnens im Pflegegrad 3 über 3.500 Euro an Zuschüssen von den Krankenkassen und der Pflegekasse abrechnen, während eine Einrichtung wie die AWO-Hausgemeinschaft nur 1.262 Euro von der Pflegekasse erhalte. Diese Ungleichbehandlung führe jetzt dazu, dass erste Pflegeheimbetreiber im Landkreis ihre Häuser schließen und ihre Einrichtungen in betreutes Wohnen umwandeln, so Maurus abschließend.

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