Strafverfahren vor dem Landgericht Mosbach, am 05.03.2018, um 8.30 Uhr, wegen versuchen Mordes u.a.
(pm) Die Staatsanwaltschaft Mosbach wirft einem 26-jährigen Angeklagten vor am 24.10.2017, gegen 22.35 Uhr, sich in Vereinsräume in Aglasterhausen begeben zu haben. Der Mann habe gewusst, dass sich in den Wohnungen im selben Gebäude über den Vereinsräumen neun Bewohner aufgehalten hatten.
In der Absicht, sich das Leben zu nehmen, habe der Angeklagte flüssigen Grillanzünder über einen Drucker geschüttet und diesen angezündet. Kurze Zeit später gab er den Suizidversuch auf und verließ die Räume, ohne sich um den Brand zu kümmern. Dabei habe er in Kauf genommen, dass sich das Feuer auf das ganze Gebäude ausbreiten und die wegen der Nachtzeit bereits schlafenden Bewohner des Hauses sterben könnten.
Anschließend sei er zum Feuerwehgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Michelbach, deren Mitglied er am 24.10.2017 gewesen sei, gefahren und habe sich, nachdem der Brand um 23.04 Uhr gemeldet worden sei, am Löscheinsatz beteiligt. Die Bewohner der Wohnungen über den Vereinsräumen in Aglasterhausen hätten sich aus eigener Kraft rechtzeitig vor dem Eintreffen der Feuerwehr retten können. Sieben Bewohner erlitten dennoch leichte Rauchvergiftungen. Ein fünfjähriges Mädchen musste über Nacht im Krankenhaus beobachtet werden, bei zwei Bewohner bestehen psychische Nachfolgen. Das Haus war durch die Rauchentwicklung zunächst nicht bewohnbar. Es ist ein Sachschaden von mindestens 150.000 Euro entstanden.
Der Angeklagte habe sich laut Staatsanwaltschaft des versuchten Mordes in neun Fällen in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung schuldig gemacht.
Der Angeklagte befindet sich aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Mosbach vom 02.11.2017 in Untersuchungshaft.
Das Schwurgericht ist mit dem Vizepräsidenten des Landgerichts Dr. Alexander Ganter, zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt.
Zum Termin am 05.03.2018 sind 13 Zeugen, ein Sachverständiger sowie fünf Nebenkläger geladen.