19.02.10
Mosbach. (lg) Vor der Großen Jugendkammer am Landgericht Mosbach hatten sich heute ein zur Tatzeit 21- und ein 19-jähriger Angeklagter wegen Menschenraub und Erpressung zu verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Mosbach warf den ledigen, zuletzt in Mosbach wohnhaften Angeklagten in der Anklageschrift vor, ihr 23-jähriges Opfer in zwei Fällen entführt und erpresst zu haben. Neben einer leeren Geldbörse erpressten sie Handy, Stereoanlage, Jahresfahrkarte und Schlüssel und setzten das Opfer anschließend aus. Darüber hinaus erpressten sie von ihrem Opfer dessen EC-Karte und die Geheimnummer. Dabei schlugen die Täter ihr Opfer mit einem Ast und mit der flachen Hand. Der deutsche Angeklagte war zum Zeitpunkt der Taten 21 Jahre alt, der türkische Angeklagte 19 Jahre alt. Dem türkischen Angeklagten wurde zudem vorgeworfen, seine ehemalige Freundin bedroht und genötigt zu haben.
Für die Große Jugendkammer unter Vorsitz des Richters am Landgericht Holger Hamm war nach der Beweisaufnahme die Schuld der geständigen Angeklagten erwiesen.
Die Angeklagten wurden daher des erpresserischen Menschraubs in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und schwerer räuberischer Erpressung für schuldig gesprochen.
Der zum Tatzeitpunkt 21-jährige Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten beantragt, die Verteidigung eine maßvolle Strafe. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der zum Tatzeitpunkt 19-jährige Angeklagte wurde zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht und eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten gefordert, der Verteidiger eine Strafe nicht über 4 Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Wege eines sogenannten Adhäsionsverfahrens wurden die Angeklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an das Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro zu zahlen.