15.06.10
Grundschulklasse der Merian-Schule setzt UN-Konvention um
Schüler mit und ohne Behinderung beschäftigen sich gemeinsam der Entstehung von Regentropfen. (Foto: Merian-Schule)
Epfenbach/Schwarzach. (css) In der Merian-Schule, der Grund-, Haupt- und Werkrealschule in Epfenbach, gibt es eine so genannte Integrationsklasse. In dieser werden seit drei Jahren 14 Grundschüler und sechs Schüler mit Behinderung der Schwarzbach Schule der Johannes-Diakonie Mosbach gemeinsam unterrichtet. Diese sechs Schüler, die zusammen mit den Grundschülern eingeschult worden sind, stellen formal eine Außenklasse der Schwarzbach Schule dar. Dass die Schüler offiziell unterschiedlichen Schulen zugeordnet sind, spielt für die Mädchen und Jungen keine Rolle.
Die Kontakte zwischen den Schülern waren von Anfang an von einer großen Selbstverständlichkeit und Akzeptanz geprägt. Gelegentlich auftretende Fragen konnten in der jeweiligen Situation schnell geklärt werden.
Ein interdisziplinäres Team aus Regelpädagogen sowie Heil- und Sonderpädagogen trägt die pädagogische Verantwortung für alle Schüler der Klasse. Alle Schüler, auch die Grundschüler, erhalten je nach Erfordernis die speziellen pädagogischen Hilfen, die sie für ihre Persönlichkeitsentwicklung sowie für motiviertes und effektives Lernen benötigen. Die wissenschaftliche Grundlage dazu hat Professor Georg Feuser bereits vor vielen Jahren mit seinen Forschungsergebnissen gelegt. Dabei geht es um die Individualisierung eines gemeinsamen Lehrplans. Das heißt, alle Schüler einer Klasse lernen an einem gemeinsamen Lerngegenstand, verfolgen dabei jedoch unterschiedliche, auf ihre jeweiligen Lernvoraussetzungen abgestimmte Lernziele.
Diese Zusammenarbeit von Regel- und Sonderpädagogen und die gemeinsame konzeptionelle Grundlage sehen die Lehrkräfte dieser Klasse als die entscheidenden Qualitätsmerkmale einer integrativen Beschulung. Nur dadurch könne ein wirklich substantieller Entwicklungsschritt auf dem Weg zur Integration bzw. Inklusion erfolgen, wie er in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gefordert wird. Auch Deutschland hat das Übereinkommen 2008 unterzeichnet, das damit geltendes Recht geworden ist. In Artikel 24 steht: „Gleichberechtigt und gemeinsam mit anderen soll auch Kindern mit Behinderung der Zugang zu einem differenzierten Bildungsangebot innerhalb des Allgemeinen Schulsystems ermöglicht werden.“
Das Team der Klasse an der Merian-Schule hält zur Umsetzung von Artikel 24 für dringend erforderlich: eine klare Definition des Inklusionsbegriffes sowie einen intensiven Know-how-Austausch und eine allgemeingültige Ausbildung der Lehrer in integrativem Unterricht.
Nach den Erfahrungen des Teams gibt es noch immer Vorurteile gegenüber dem gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung auf Seiten mancher Lehrer, Eltern und Politiker, und die Vorurteile hätten sich oftmals verfestigt. Hier gölte es, für ein aufgeschlossenes und aufgeklärtes Menschen- und Behinderungsbild zu werben.
An der Epfenbacher und Schwarzacher Schule ist man sich bewusst: Solange die bildungspolitischen Vorgaben keine praxis- und wissenschaftsorientierten Konzepte und Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschulungsform enthalten, können Eltern für ihre Kinder mit Behinderung nur auf engagierte und fortgebildete Pädagogen setzen, die die Chancen des Außenklassenmodells zu wirklicher Integration zu nutzen wissen. Dies wird an der Merian-Schule praktiziert.
Die konzeptionellen Grundlagen der Integrationsklasse an der Merian Schule können auf der Website www.merianschule-epfenbach.de nachgelesen werden.