Haßmersheim. (sch) Neben dem Haushaltsplan 2011 (wir berichteten) befasste sich der Haßmersheimer Gemeinderat in seiner letzten Sitzung auch mit den Änderungen der Friedhofsgebühren und neuen Bestattungsgebühren, sowie mit dem Interkommunalen Gewerbegebiet Elz-Neckar (GENO) in Obrigheim und der zusätzlichen Unterstützung eines örtlichen Kindergartens.
Für die drei Haßmersheimer Friedhöfe war der Erlass einer neuen Friedhofssatzung notwendig geworden, da die Gemeindeprüfungsanstalt und das Landratsamt mehrfach dazu aufgefordert hatten, die unterschiedlichen Ruhezeiten bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen. Ferner hatte die Aufsichtsbehörde darauf hingewiesen, dass der Kostendeckungsgrad der Haßmersheimer Friedhöfe weit hinter dem der übrigen Gemeinden des Landkreises zurückbleibt. Daher wurde die Gemeinde entsprechend auch aufgefordert, ihre Gebühren im Friedhofsbereich anzuheben, um einen durchschnittlichen Kostendeckungsgrad zu erreichen. Mit den neu festgesetzten Friedhofsgebühren soll nun ein Kostendeckungsgrad von 30 Prozent erreicht werden, damit liegt die Gemeinde immer noch deutlich hinter dem durchschnittlichen Kostendeckungsgrad von rund 45 Prozent zurück.
Ferner sieht die neue Satzung auch vor, dass die Gebühr für das Abräumen der Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeit künftig bereits im Zusammenhang mit der Bestattung erhoben wird. Ursache ist dafür, dass aufgrund der gestiegenen Mobilität unserer Bevölkerung relativ häufig keine Grabnutzungsberechtigten mehr gefunden werden können, wenn die Ruhezeit abgelaufen ist. Die Gemeinde bleibt dann relativ oft auf den Kosten für das Abräumen sitzen. Dies wird mit der Änderung der Gebührenstruktur hinfällig werden. Eine wesentliche Änderung der bisherigen Systematik wird es auch bei den Ruhe- und Nutzungszeiten bei den Urnen-, Reihen- und Wahlgräbern geben. Dies hängt mit den unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten in der drei Friedhöfen zusammen, die ursächlich für entsprechend unterschiedliche Ruhezeiten bei Erdbestattungen sind. Bei der Beisetzung von Aschenurnen verständigt man sich darauf, dass diese eine Mindestruhezeit von 15 Jahren haben müssen. Dies kommt einer immer wieder gestellten Forderung von Hinterbliebenen entgegen, die wegen der Verpflichtung zur Grabpflege bei den Urnenbeisetzungen deutlich kürze Fristen als bisher wünschten. Bei der Neugestaltung der Gebührensätze wurde nun erstmals stärker die Neugestaltung des Friedhofes im Ortsteil Hochhausen und der Neubau der dortigen Aussegnungshalle berücksichtigt. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde betont, dass dies eine bittere Pille für den Ortsteil Hochhausen sei, insbesondere die Nutzungsgebühr für die Friedhofskapelle im Ortsteil Hochhausen, wurde als zu hoch empfunden. Dem wurde jedoch aus der Mitte des Gemeinderates entgegen gehalten, dass ungleiche Gebührensätze in den drei Haßmersheimer Ortsteilen mit dem ungleichen Qualitätsstandard der drei Aussegnungshalle durchaus gerechtfertigt seien. Ein einheitlicher Betrag für die Aussegnungshallen in Haßmersheim und Hochhausen sei nicht gerechtfertigt, da es sich bei der Aussegnungshalle in Hochhausen um einen Neubau handle. Nach ausführlicher Diskussion wurde der Antrag, die Benutzungsgebühren für die Friedhofskapelle in Haßmersheim und Hochhausen jeweils auf 200 Euro festzulegen, mehrheitlich abgelehnt. Insgesamt beschloss der Gemeinderat jedoch die neue Friedhofssatzung und die neue Gebührenordnung für den Friedhof ohne Gegenstimme.
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Wirtschaftsplan TechNO
In einem weiteren Tagesordnungspunkt beschäftigte sich der Gemeinderat mit der kurz zuvor stattgefundenen Verbandsversammlung des gemeinsamen Gewerbegebietes „Elz-Neckar in Obrigheim (TechNO)“. In der damaligen Sitzung hatten die Vertreter der Gemeinde Haßmersheim ihre Beschlussfassung unter den Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderates gestellt. Auf Anfrage aus der Mitte der Gemeinderates führte Bürgermeister Marcus Dietrich, dass für das Jahr 2011 drei Grundstücksverkäufe vorgesehen seien, dabei handele es sich in einem Fall um die Erweiterungsabsichten eine Firma. Für alle drei Grundstücke gibt es derzeit konkrete Verhandlungen, es sei aber derzeit noch nicht absehbar, ob alle Verkäufe zustande kommen. Bürgermeister Marcus Dietrich verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass nunmehr insgesamt 175 neue Arbeitsplätze im gemeinsamen Gewerbegebiet geschaffen wurden. Diese positive Entwicklung der Vergangenheit will man jetzt auch in Zeiten des wirtschaftlichen Wachstums nutzen, um weitere Projekte dort zu realisieren. Der Gemeinderat hatte gegen die vorgelegten Beschlussvorschläge und den Wirtschaftsplan 2011 keine Bedenken.
Weiterer Zuschuss für Kindergarten Hochhausen
In nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die Gewährung einer zusätzlichen Unterstützung für die ev. Kirchengemeinde Hochhausen zum Ausgleich des Defizits des dortigen Kindergartens. Aufgrund des beschränkten Platzangebotes im Kindergarten Hochhausen und der Gruppenart stehen im Kindergartenbereich weniger Plätze zur Verfügung als in vergleichbaren Einrichtungen. Damit ist auch der Finanzierungsanteil aus Elternbeiträgen von vorne herein vergleichsweise gering. Seit dem Jahr 2009 führt dies nach Darstellung der Kirchengemeinde Hochhausen trotz Vollbelegung des Kindergartens dazu, dass beim Kindergartenträger ein Defizit verblieb. Dieses Defizit wird sich in den Jahren 2010 und 2011 nochmals erhöhen. Die Tariferhöhungen der Erzieherinnen im vergangenen Jahr um teilweise 11 Prozent verschärfte die Situation weiter. Das Defizit wird sich vermutlich im Jahr 2010 auf 3000 und im Jahr 2011 auf 5.000 Euro belaufen. Der Gemeinderat beschloss daher, sich an diesem Defizit mit der Hälfte zu beteiligen, zusätzlich zu den rund 140.000 Euro, die die Gemeinde Haßmersheim jährlich zum ev. Kindergarten in Hochhausen zuschießt. In diesem Zusammenhang informierte Bürgermeister Marcus Dietrich darüber, dass im kommenden Jahr neue Kindergartenverträge mit allen Kindergärten abgeschlossen werden soll, da der Gemeindetag neue Musterverträge mit den kirchlichen Trägern ausgehandelt hat.
Auftragsvergabe für gesplittete Abwassergebühr
Im letzten Tagesordnungspunkt sprach sich der Gemeinderat für die Auftragsvergabe am die Arbeitsgemeinschaft Kieser & Dr. Neureither/Schmitt und Häuser GmbH aus. Diese Arbeitsgemeinschaft soll die entsprechenden Dienstleistungen erbringen, um die durch ein Verwaltungsgerichturteil erzwungene Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zu ermöglichen. Gemeinsam mit den Gemeinden Schwarzach, Neunkirchen, Aglasterhausen, Obrigheim, Hüffenhardt und Schönbrunn will auch die Gemeinde Haßmersheim mit der genannten Arbeitsgemeinschaft diese Maßnahme realisieren und man geht davon aus, dass bei einer gemeinsamen Beauftragung der Arbeitsgemeinschaft die Kosten für die beteiligten Gemeinden geringer sind, als wenn jede Gemeinde eine andere Firma mit diese Arbeiten betraut hätte. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für diese Vorgehensweise aus. Vorgesehen ist eine Befliegung der bebauten Ortsteile im nächsten Frühjahr um die überbauten Flächen der Grundstücke feststellen zu können. Nach der Auswertung der Befliegung werden vermutlich im Herbst 2011 alle Grundstückseigentümer angeschrieben um die Entwässerung ihrer überbauten Grundstücksflächen und den Grad der Flächenversiegelung mitzuteilen. Mit neuen Gebührenbescheiden für die Jahre 2010 und 2011 ist erst im Jahr 2012 zu rechnen.