Hochwasserhilfe wird jetzt ausgezahlt

Gemeinderat stimmt Vergabemodus zu

Wertheim. Fast 300 Geschädigte des Hochwassers im Januar können sich auf finanzielle Unterstützung freuen. Die Stadtverwaltung zahlt in den nächsten Tagen die insgesamt 500.000 Euro Soforthilfe aus, die das Land Baden-Württemberg nach einem Besuch von Ministerpräsident Mappus bereit gestellt hat. Die Auszahlungskriterien hat die Verwaltung in Abstimmung mit der Bürgergemeinschaft Hochwasser entwickelt. Nach der Zustimmung des Gemeinderats am gestrigen Montagabend steht der Auszahlung nun nichts mehr im Weg.

Unmittelbar nach dem Hochwasser hatte die Stadtverwaltung im Rathaus zunächst eine Schadensmeldestelle eingerichtet und dann auch Mitarbeiter los geschickt, die die Schäden vor Ort aufnahmen und dokumentierten. Diese Arbeit ist seit 18. Februar abgeschlossen, das Ergebnis der Schadensaufnahme liegt vor.

288 Anwohner und Geschäftsinhaber haben Hochwasserschäden zu beklagen. Die Verwaltung hat sie in zwei Gruppen eingeteilt: Gruppe 1 mit 252 Betroffenen hat Schäden an Gebäuden, Inventar und Reinigung mit einer Gesamtschadenssumme von rund 930.000 Euro. Gruppe 2 mit 108 betroffenen Gewerbetreibenden hat darüber hinaus gehende Schäden mit einer Gesamtschadenssumme von rund 794.000 Euro.

Die finanzielle Hilfe des Landes wird nun nach folgendem Verfahren ausgezahlt:

Zunächst erfolgt eine Oberverteilung der 500.000 Euro. Auf die Gruppe 1 entfallen 400.000 Euro, auf die Gruppe 2 die restlichen 100.000 Euro. Damit trägt die Verwaltung dem Umstand Rechnung, dass die Schäden an Gebäuden, Inventar und Reinigung „amtlich aufgenommen“ wurden, während darüber hinaus gehende Schäden bei Gewerbetreibenden ohne weitere Überprüfung nur entgegen genommen wurden.

Dieser Artikel ist mir was wert: [flattr btn=”compact” tle=”Hochwasserhilfe wird jetzt ausgezahlt” url=”https://www.nokzeit.de/?p=9791″] Für die Regulierung der Schäden der Gruppe 1 ist eine Bagatellgrenze (Untergrenze für berücksichtigungsfähige Schäden) von 100 Euro und ein Höchstbetrag für die Soforthilfe von 5.000 Euro festgelegt. Nicht anspruchsberechtigt sind Konzerne mit bundes- bzw. landesweiten Filialen. Versicherungen oder deren Selbstbehalte werden berücksichtigt. Soweit die Finanzhilfe 3.000 Euro übersteigt, sind entsprechende Nachweise (Rechnungsbelege etc.) vorzulegen. Damit beträgt die Finanzhilfe durchschnittlich 80 Prozent des geltend gemachten Schadens der Gruppe 1.

Für die Regulierung der Schäden der Gruppe 2 gilt ebenfalls die Bagatellgrenze (Untergrenze für berücksichtigungsfähige Schäden) von 100 Euro und ein Höchstbetrag für die Soforthilfe von 3.000 Euro. Anspruchsberechtigt sind regional ansässige Kleingewerbebetriebe mit bis zu 10 Vollzeitbeschäftigten. Nachweise (Personalkostenabrechnungen etc.) sind vorzulegen, soweit die Finanzhilfe dieser Gruppe 2.000 Euro übersteigt. Damit beträgt die Finanzhilfe durchschnittlich 17 Prozent des geltend gemachten Schadens dieser Gruppe 2.

In einer letzten Stufe wird bei Geschädigten, denen Ansprüche aus der Gruppe 1 und der Gruppe 2 zustehen, ein Gesamthöchstbetrag für die Soforthilfe von 6.000 Euro festgelegt.

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