Neckar-Odenwald-Kreis. Die Volkszählung „Zensus 2011“ ist eine Gebäude- und Wohnungszählung sowie eine stichprobenartige Befragung der Bevölkerung, um wichtige Basisdaten zu erheben, ganz ähnlich einer aus dem Geschäftsleben bekannten „Inventur“. Korrekte Daten sind die Grundlage für Planungen und für viele wichtige Entscheidungen. Die letzte Volkszählung erfolgte 1987 in den alten Bundesländern, die Daten aus den neuen Bundesländern sind sogar noch älter. Eine Aktualisierung ist also quasi „überfällig“.
Bundesweit werden ab dem 10. Mai rund zehn Prozent der Bevölkerung befragt werden – im Neckar-Odenwald-Kreis also voraussichtlich 15.000 Personen zuzüglich einer weiteren Anzahl von Personen, die um Auskünfte zu ihrem Wohnungseigentum gebeten werden bzw. in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften leben. Damit der Zensus erfolgreich durchgeführt werden kann, werden zahlreiche Interviewer, auch „Erhebungsbeauftragte“ genannt, benötigt. Seit 29. März sind in Mosbach und Buchen rund 270 Interviewer geschult worden. Dabei handelt es sich vorwiegend um Personen aus dem Öffentlichen Dienst, Pensionäre, Studenten und Schüler, die sich freiwillig für diesen Dienst gemeldet haben. Diese Interviewer bekommen einen Erhebungsbeauftragtenausweis und sind zur Einhaltung des Statistikgeheimnisses und zum Datenschutz verpflichtet worden.
In den Schulungen wurde der Erhebungsbogen mit seinen 46 Fragen und den Zensusmerkmalen zur Migration, Bildung und Erwerbstätigkeit vorgestellt. Die Interviewer erhielten eine Arbeitsanleitung für Erhebungsbeauftragte, in der die wesentlichen Grundlagen für die Befragung enthalten sind. Tatsächlich könnte aber dennoch die ein oder andere Frage offen sein; für Rückfragen der Interviewer steht Alfons Frießling, der Erhebungsstellenleiter im Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises, von Dienstag bis Donnerstag jeweils von 9 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 06261/84-1372 oder auch persönlich im Zimmer 5 im Landratsamt („Blaues Haus“) in der Scheffelstr. 1 in Mosbach zur Verfügung.
Ganz wichtig für alle, die befragt werden: Wie bei allen anderen amtlichen Statistiken werden auch beim Zensus 2011 statistische Geheimhaltungsregeln und der Datenschutz strikt eingehalten. Dazu gehört das Verbot, Angaben aus den Erhebungen in die Verwaltung zurückfließen zu lassen. Informationen fließen also beim Zensus nur in eine Richtung: aus den Registern oder den Befragungen hin zum Statistischen Landesamt. Daten dürfen nie an Dritte weitergegeben werden, auch nicht ans Finanzamt, die Polizei oder die Meldestellen. Persönliche Angaben der Bürgerinnen und Bürger werden den abgeschotteten Bereich der amtlichen Statistik nicht verlassen. Einzelangaben werden geheim gehalten und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Dennoch ist der die Volkszählung 2011 nicht unumstritten. Weitere Infos rund um die Erhebung hat der AK Vorratsdatenspeicherung im Internet zusammengetragen.
Infos im Internet:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Volksz%C3%A4hlung