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Neckar-Odenwald-Kreis. (lra) Wer sich damit beschäftigt, der merkt ganz schnell: Abfälle, gleich welcher Art, können im Neckar-Odenwald-Kreis relativ einfach, ohne viel Aufwand und vergleichsweise kostengünstig korrekt und oft sogar wohnortnah entsorgt werden. Bürgerinnen und Bürgern steht ein wirklich umfangreiches Entsorgungssystem zur Verfügung, über das der Abfallkalender der AWN, deren Internetseite (www.awn-online.de), aber auch kompetente Mitarbeiter am Telefon (06281 906-13) informieren.
Vor diesem Hintergrund ist die Tatsache, dass wilde Müllablagerungen eher zu- als abnehmen, besonders unverständlich. Tatsächlich kennt sie jeder: die Glas- oder Altkleidercontainer, die zugestellt sind mit allerlei, was vielleicht nicht mehr reinpasst, oft aber auch gar nicht dorthin gehört. Oder die Parkplätze, bei denen sich im besten Fall rund um die Abfallbehälter, gerne aber auch an den Rändern Tüten oder aufgeplatzte Säcke mit Hausmüll finden lassen. Sperrmüll und Bauschutt dagegen wird bevorzugt mitten in der Natur, an Feldwegen oder im Wald abgelagert. Auch Grüngut, von den meisten irrtümlicherweise als „völlig harmlos“ angesehen, landet viel zu oft hinter Hecken oder im Wald statt auf den überall im Kreis vorhandenen Grüngutplätzen, wo es einer sinnvollen Nutzung zugeführt wird.
Abgesehen vom Schaden für die Umwelt und dem überaus hässlichen Anblick kostet die Entsorgung dieser illegal abgelagerten Abfälle sowohl die Gemeinden als auch den Kreis viel Geld. Je nach Art und Menge des Abfalls muss der Kreis eingreifen, wenn der Außenbereich oder öffentliche Flächen verschmutzt sind. Das kann teuer werden, insbesondere, wenn beispielsweise im Bauschutt gefährliche Stoffe wie Asbest zu finden sind. „Das hatten wir alles schon“, bestätigen Petra Anders und Stefanie Leibfried vom Fachbereich Bau, Umwelt, Landschaft und Verbraucherschutz vom Landratsamt, die sich mit diesen im Außenbereich begangenen Ordnungswidrigkeiten beschäftigen müssen. Denn eine Ordnungswidrigkeit und ganz sicher kein Kavaliersdelikt stellen diese illegalen Entsorgungen dar; der dafür anzuwendende Bußgeldkatalog geht bis 50.000,- Euro, dazu kommen dann noch die Kosten der ordnungsgemäßen Entsorgung. „Wir gehen den uns gemeldeten wilden Müllablagerungen auch ganz konsequent nach“, bestätigen die beiden Damen, die mit der Polizei gemeinsam auch einen ganz speziellen Spürsinn dafür entwickelt haben, den Müll dem Verursacher zuordnen zu können. Denn da gibt es durchaus Methoden, die von den Gerichten – manche der offensichtlichen Übeltäter scheuen bei einer Anzeige tatsächlich auch den Gang vor Gericht nicht – sehr oft anerkannt werden. „Natürlich geben wir diese Methoden nicht preis“, erklären die beiden Sachbearbeiterinnen, die von „hanebüchenen Geschichten“ erzählen können: „Was die Ertappten sich alles einfallen lassen, um einer Strafe zu entgehen, ist unglaublich.“ Natürlich räumen beide auch ein, dass manche illegalen Ablagerungen nachträglich leider nicht zugeordnet werden können und die Verursacher straffrei ausgehen: „In diesem Zusammenhang ist es absolut nicht einzusehen, dass der ganz normale Bürger die zum Teil nicht unerheblichen Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung des wild abgelagerten Abfalls dann über höhere Müllgebühren mitfinanziert. Diese Kosten fließen nämlich in die Gebührenkalkulation ein “. Deshalb appellieren sie an alle, die Augen offen zu halten: „Das kann nicht sein, dass jeder die Natur als Müllhalde nutzen darf. Diese Dinge müssen gemeldet werden, da steht jeder in der Pflicht. Ein schlechtes Gewissen, dass man dabei jemandem, den man kennt „auf die Füsse“ tritt, ist hier im Übrigen völlig fehl am Platz.“ Hinweise auf illegale Müllentsorgung sollten an die Polizei oder das Landratsamt gehen. Die Anonymität derjenigen, die den Hinweis geben, wird dabei auf Wunsch auch gewahrt.
Bilder wie diese kennt jeder: Müll jeglicher Art, der einfach irgendwo abgestellt wird. Die Kosten für die Entsorgung trägt jeder Bürger über seine Müllgebühren mit; einer von mehreren Gründen, warum derartige Ordnungswidrigkeiten angezeigt und geahndet werden sollten. (Foto: LRA)