Erster Schwärmflug der Borkenkäfer
Neckar-Odenwald-Kreis. (lra) Das sonnig-warme Frühjahrswetter wird auch am Osterwochenende wieder zahlreiche Wander- und Grillfreunde in die Waldgebiete des Neckar-Odenwald-Kreises führen. An den eingerichteten festen Feuerstellen brutzeln dann wieder Grillwürste und Grillsteaks. Durch die ungewöhnlich trocken-warme Frühjahrswitterung ist in den Wäldern des Landkreises die Waldbrandgefahr enorm angestiegen. Auch das Osterwochenende verspricht viel Sonne. Dass der Osterausflug im heimischen Wald in bester Erinnerung bleibt und nicht in fahrlässiger Brandstiftung endet, bittet die Forstbehörde beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis um Einhaltung einiger weniger Grundregeln.
So gilt in der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober ein grundsätzliches Rauchverbot im Wald. Das Feuermachen und Grillen im Wald ist nur an den fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann der Grillbetrieb jedoch auch dort vom Förster untersagt werden. Über die derzeit geöffneten Feuerstellen im Wald geben die Forstbetriebsleitungen in Schwarzach, Adelsheim und Walldürn sowie die dortigen Forstreviere gerne Auskunft. Auch an den eingerichteten Feuer- und Grillplätzen gilt es, das Feuer unter ständiger Kontrolle zu halten. Beim Verlassen der Plätze ist das Feuer vollständig zu löschen. Selbst der geringste Funkenflug kann derzeit zu einer Brandkatastrophe führen.
Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten. Wer außerhalb des Waldes ein Grillfeuer unterhalten will, muss ein Mindestabstand von 100 m zum Waldrand einhalten. Leere Glasflaschen und Glasscherben sind als „Brenngläser“ sehr gefährlich und dürfen nicht zurückgelassen werden.
Für die Anreise mit dem Auto sollten nur die ausgewiesenen Waldparkplätze benutzt werden, denn die trockene Bodenvegetation auf oder entlang der Waldwege kann sich durch heiße Auto-Katalysatoren schnell entzünden. Waldwege sind ohne Erlaubnis des Waldbesitzers ohnehin für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Durch die derzeitig trockene Witterung sind auch die Borkenkäfer bereits wieder aktiv. Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen haben die Käfer um Wochen früher mit dem sogenannten Schwärmflug begonnen. Alle Waldbesitzer, besonders auch der kleinparzellierte Privatwald, sind jetzt aufgerufen, zügig mit der Käferbekämpfung zu beginnen. Durch den rechtzeitigen Aushieb und die Verbringung der befallenen Bäume aus dem Wald ist ein wichtiger Schritt zur Schadensverhütung vollzogen. Auch hier ist derzeit bei der Verbrennung von Befallsreisig im Wald äußerste Vorsicht geboten. Durch das Feuer darf keine Gefährdung benachbarter Grundstücke oder des Verkehrs verursacht werden. Das Feuer muss ständig unter Kontrolle sein. Während der Nachtstunden und bei starkem Wind ist die Unterhaltung von Reisigfeuern im Wald nicht zulässig. Wie bei den Grillplätzen muss auch hier Feuer und Glut beim Verlassen der Brandstelle erloschen sein. Stehen größere Reisigmengen zur Verbrennung an, empfiehlt sich, zwecks Vermeidung eines irrtümlichen Feueralarms, die rechtzeitige Anzeige bei der Ortspolizei und der Feuerwehrleitstelle (Telefon 112).