BFV – „Teufel“ liegt im Detail

„Verschärfungen“ beim Einsatz

Karlsruhe. (sim) In der Jugend- und Spielordnung des Badischen Fußballverbandes sind in der Endphase der Meisterschaftsrunden verschärfte Bedingungen beim Einsatz zwischen einer oberen und unteren Mannschaft festgeschrieben. Da es immer wieder zu Punktverlusten kommt (die auf der „Zielgeraden“ besonders schmerzlich sind), soll hiermit auf die genauen Regelungen nochmals hingewiesen werden, wobei generell gilt, dass es von „unten nach oben“ keine Einschränkungen gibt und dass im Juniorenbereich die Einschränkungen nur in der gleichen Altersklasse Gültigkeit haben.

Bei den Junioren von der Verbands- über die Landesligen bis hinein in die verschiedenen Klassen der neun Fußballkreise dürfen bei Pflichtspielen von Elferteams in „unteren“ Mannschaften nicht mehr als drei Jugendliche eingesetzt werden, die im vorausgegangenen Pflichtspiel (Pokal und Meisterschaft) in einer oberen Mannschaft der gleichen Altersklasse gespielt haben. Entscheidend ist hierbei der Einsatz eines Spielers und nicht nur der Eintrag auf dem Spielberichtsbogen. Seit 15.April kommt allerdings noch eine „Verschärfung“ hinzu, denn wenn ein Jugendlicher zum jeweiligen Zeitpunkt der Spielaustragung in der oberen Mannschaft mehr als die Hälfte der bis dahin ausgetragenen Punktepartien im Einsatz war, darf er „unten“ nicht eingesetzt werden. Die möglichen drei Jugendlichen des vorangegangenen Pflichtspiels der oberen Mannschaft müssen somit bei der Hälfte der Einsätze oder darunter liegen. Bei der Berechung der Spiele handelt es sich lediglich um Punktespiele. Die gleiche Regelung gilt auch für eventuelle Entscheidungs-, Auf- oder Abstiegsspiele.

Im Laufe einer Saison sind Amateure oder Vertragsspieler nach einem Dritt-, Regional- oder Oberligaeinsatz erst nach einer Schutzfrist von zwei Tagen für Pflichtspiele aller anderen Amateurmannschaften ihres Vereins mit Aufstiegsrecht wieder teilnahmeberechtigt. Diese Regelung betrifft die zweiten Mannschaften des SV Sandhausen, SV Waldhof Mannheim, FC Nöttingen, FCA Walldorf, ASV Durlach, TSG 62/09 Weinheim und SpVgg Neckarelz.
Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel unterhalb der Oberliga, also von der Verbandsliga abwärts bis zur Kreisklasse C beträgt diese Schutzfrist vier Tage, sodass der Einsatz in einer unteren Mannschaft wieder am fünften Tag erfolgen kann. Beide Einschränkungen haben nur für Ü23-Spieler (bei den Frauen sind es Ü19-Spielerinnen) Gültigkeit. Nicht betroffen hiervon sind Freundschaftsspiele und die Einsätze von U23-Spieler (U19-Spielerinnen), also Akteure, die am 1. Juli eines Spieljahres das 23. Lebensjahr (Frauen 19.Lebensjahr) noch nicht vollendet haben. Berücksichtigt werden muss allerdings seit dem letzten Verbandstag der „Manipulationsparagraf“ in der Strafordnung, der vom ersten bis letzten Tag eines Spieljahres Gültigkeit besitzt. Von Manipulation wird dort ausgegangen, wenn mindestens drei Ü23-Spieler (zwei Ü19 bei den Frauen) einer höheren Mannschaft in einer unteren Mannschaft im Einsatz waren, die in den vier unmittelbar vorangegangenen Pflichtspielen der oberen Mannschaft mindestens zweimal von Beginn an im Einsatz waren.

In den letzten vier Punktespielen (nicht Spieltage), Relegations-, Entscheidungs-, Auf- und Abstiegsspielen (bei Frauen drei) der unteren Mannschaften kommt die Verschärfung dazu, dass Spieler, egal ob U23 oder Ü23 (bei Frauen U19 oder Ü19), die in der oberen Mannschaft mehr als die Hälfte der bisher ausgetragenen Punktespiele absolviert haben, nicht eingesetzt werden dürfen, auch wenn die erwähnte Schutzfrist abgelaufen ist. Bei einem Vereinswechsel während der Saison, zum Beispiel in der Wechselperiode II, gilt diese Bestimmung ab dem Tag der Spielberechtigung für Punktespiele entsprechend.

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