Widerstand wird breiter – Kritik wird lauter
Neckar-Odenwald-Kreis. In Deutschland findet mit dem Zensus 2011 eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung statt. Damit wird ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, in einer Stadt oder einer Gemeinde leben, wie sie wohnen und arbeiten. Im Unterschied zur Volkszählung 1987 werden nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger befragt, sondern soweit wie möglich bereits vorhandene Daten aus Registern für statistische Zwecke genutzt.
Zur Sicherung der Qualität der Ergebnisse sowie zur Gewinnung von Daten, für die keine Register verfügbar sind, wird es Befragungen geben.
Ab dem 9. Mai 2011 werden bundesweit knapp zehn Prozent der Bevölkerung bei der Haushaltebefragung angesprochen sowie in allen Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften Erhebungen stattfinden, also beispielsweise in Senioren- und Studentenwohnheimen. Für die Durchführung und Organisation dieser Befragungen ist die Erhebungsstelle Zensus beim Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises zuständig. Die Befragungen werden durch freiwillige, eigens geschulte Interviewerinnen und Interviewer (Erhebungsbeauftragte) durchgeführt.
Alle Gebäude- und Wohnungseigentümer werden mit der Post einen Fragebogen vom Statistischen Landesamt erhalten. Nur etwa ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger kommt mit dem Zensus 2011 direkt in Berührung, indirekt fließen allerdings durch die Bereitstellung der Registerdaten Angaben über die gesamte Bevölkerung in die Ergebnisse des Zensus 2011 ein.
Bei der Haushaltebefragung sind alle Fragen gesetzlich vorgegeben. Dabei geht es um Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergund, Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft, Hauptwohnsitz, Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss sowie Berufstätigkeit. Nach dem Einkommen der Menschen wird nicht gefragt.
In Baden-Württemberg werden etwas mehr als 1,1 Mio. Menschen befragt. Nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren wurden Anschriften ausgewählt. Dadurch wird die Repräsentativität der Ergebnisse gewährleistet. Die Erhebungsbeauftragten werfen ab Anfang Mai 2011 eine Terminankündigungskarte gemeinsam mit Informationen zur Erhebung (Anschreiben, Flyer, Rechtsgrundlagen) in den Briefkasten der zu befragenden Personen ein. Beim angekündigten Termin stellen sich die Interviewerinnen und Interviewer zunächst vor und weisen sich unaufgefordert aus. Sie sind angewiesen, die Wohnung der zu befragenden Haushalte nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung zu betreten. Sollte das Angebot eines Interviews seitens des Haushalts nicht gewünscht werden, wird der Fragebogen zur Selbstausfüllung übergeben. Dieser muss dann ausgefüllt an die Erhebungsstelle übermittelt oder dort abgegeben werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Angaben bequem und kostengünstig über eine gesicherte Internetverbindung zu senden.. Hierzu werden die Fragebogennummer und der Aktivierungscode benötigt, die auf dem Fragebogen angegeben sind.
Sollte der Haushalt beim ersten Termin nicht anwesend sein, kommt eine Zweitankündigungskarte zum Einsatz. Ist auch beim zweiten Termin niemand anzutreffen, übergibt die Interviewerin bzw. der Interviewer die weitere Befragung der Erhebungsstelle. Die Erhebungsbeauftragten haben die Befragung in den 12 Wochen nach dem Stichtag, also bis Ende Juli 2011, abzuschließen.
In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften sind die Angaben der Melderegister über die Bewohnerinnen und Bewohner in diesen Einrichtungen oft ungenau. Deshalb wird beim Zensus 2011 in diesen Bereichen eine Vollerhebung durchgeführt. In der Regel geben die Bewohnerinnen und Bewohner mündlich gegenüber einer Interviewerin oder einem Interviewer die benötigten Auskünfte. Alternativ können die Angaben wie bei der Haushaltebefragung auch online oder postalisch übermittelt werden. Für sensible Gemeinschaftsunterkünfte wie Behindertenwohnheime oder Notunterkünfte für Obdachlose ist ein besonderes Erhebungsverfahren vorgesehen. Dort werden die Bewohnerinnen und Bewohner über den Zensus zwar informiert, befragt wird aber die Einrichtungsleitung.
Zusätzlich erhalten rund drei Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen bei der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) ab Anfang Mai 2011 mit der Post einen Brief vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg. Die kommunalen Erhebungsstellen sind hier nicht eingebunden. Es wird gebeten, den Fragebogen innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt zurück zu senden. Da die Auskünfte kostenfrei zu erteilen sind, müssen die Auskunftspflichtigen den Rückumschlag mit 1,45 € frankieren. Auch hier kann via Internet geantwortet werden. Auch hier sind die Fragen gesetzlich vorgegeben und müssen beantwortet werden. Nach der Höhe der Miete wird nicht gefragt.
Die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Einzelangaben werden strikt geheim gehalten, ausschließlich für statistische Zwecke genutzt und nur anonymisiert ausgewertet. Alle an der Durchführung des Zensus 2011 beteiligten Personen in den Erhebungsstellen, im Statistischen Landesamt und die Erhebungsbeauftragten sind auf die Einhaltung des Statistikgeheimnisses und den Datenschutz besonders verpflichtet. Informationen fließen beim Zensus 2011 nur in eine Richtung, aus den Verwaltungsregistern oder den Befragungen hin zur amtlichen Statistik. Es gilt das Rückspielverbot, das besagt, dass Einzelangaben nicht an Behörden weitergegeben werden dürfen, weder an das Einwohnermeldeamt, noch an das Finanzamt noch an die Polizei.
Unter www.zensus2011.de, den Webseiten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder kann man sich jederzeit umfassend über den Zensus informieren. Alles Wissenswerte zur Durchführung des Zensus in Baden-Württemberg ist auf der Homepage des Statistischen Landesamtes unter www.statistik-bw.de zu finden. Für Fragen ist eine kostenfrei Hotline unter der Nummer 0800 58 87 854 geschaltet.
Inzwischen formiert sich immer stärkerer Widerstand gegen die neue Form der Volkszählung. Zwar sin die Gegner von ihrer Anzahl, aber auch von der Heftigkeit der Ablehnung dieser Form der Datenerhebung weit weg von Zuständen wie in den 80-er Jahren, dennoch wollen wir unseren Lesern weiterführende Infos zu den Kritikpunkten nicht vorenthalten.
Eine umfassende Darstellung der Problematik findet sich unter: