Adelsheim. Wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil einer Vollzugsbeamtin der Justizvollzugsanstalt Adelsheim hat die Staatsanwaltschaft Mosbach gegen einen 20–jährigen Jugendstrafgefangenen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Nach dem bisher bekannten Sachverhalt soll der Tatverdächtige die Vollzugsbeamtin am vergangenen Freitagabend grundlos angegriffen haben. Dabei soll er die Beamtin zunächst mit einem oder mehreren wuchtigen Faustschlägen gegen den Kopf zu Boden gebracht und anschließend zumindest zwei wuchtige Tritte wiederum gegen den Kopf und in das Gesicht der Beamtin geführt haben.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen erlitt die Geschädigte aufgrund der massiven Gewaltanwendung diverse Platzwunden und Prellungen.
Die Staatsanwaltschaft Mosbach wird im Rahmen ihrer Ermittlungen den genauen Tathergang klären und dazu insbesondere Tatzeugen vernehmen und dem zwischenzeitlich in einen andere Justizvollzugsanstalt verlegten Beschuldigten Gelegenheit geben, sich zur Sache zu äußern.
Genaueres zum Gegenstand des Verfahrens kann derzeit aufgrund der erst noch bevorstehenden Ermittlungen nicht gesagt werden.