Neckar-Odenwald-Kreis. Laut einer Gesetzesänderung der Landesbauordnung (LBO) sind ab sofort Aufenthaltsräume in Neubauten, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Aufenthaltsräume in diesem Sinn finden sich als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber auch in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken.
Der Einbau obliegt den Bauherrinnen und Bauherren. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude mit entsprechenden Aufenthaltsräumen bzw. Rettungswegen sind verpflichtet, diese bis spätestens Ende Dezember 2014 nachzurüsten.
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Die Verpflichtung erstreckt sich gegebenenfalls auch auf den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Rauchwarnmelder. Für die Betriebsbereitschaft (Batteriewechsel) der Geräte, die der DIN EN 14604 entsprechen und ein CE-Zeichen tragen müssen, sind die unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzer, also gegebenenfalls die Mieterinnen und Mieter verantwortlich. Personen, die ihren Pflichten nicht nachkommen, verhalten sich rechtswidrig.
Weitere Einzelheiten können auf der Hompage des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur(www.mvi.baden-wuerttemberg.de) nachgelesen werden.