Neckar-Odenwald-Kreis. (lra) Im Juni und September 2013 war die Amerikanische Faulbrut bei Bienen – eine nur für die Bienenbrut und nicht für den Menschen gefährliche Seuche – an zwei verschiedenen Standorten festgestellt worden. In der Folge waren entsprechende Sperrbezirke eingerichtet und spezielle Verfahren angewandt worden. Mittlerweile ist die Seuche wieder erloschen.
In diesem Zusammenhang weist der Fachdienst Veterinärwesen alle Bienenhalter auf die Meldepflicht nach Paragraph 1a der Bienenseuchen-Verordnung hin. Demnach ist jeder Halter von Bienen verpflichtet, die Haltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde – hier dem Fachdienst Veterinärwesen des Landratsamtes. St. Rochus-Str. 12 in 74722 Buchen – anzuzeigen. Es gibt keine Ausnahme für Hobbyhaltungen. Dabei sind folgende Angaben zu machen: Name, Anschrift, Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Bienenvölker und der Standort. Auch Änderungen oder Aufgabe der Bienenhaltung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Diese Meldepflicht macht insbesondere im Seuchenfall Sinn, weil die Fachleute dann ganz gezielt vorgehen und die Bienenhalter konkret anweisen können, was wichtig ist für eine schnelle und effektive Bekämpfung der jeweiligen Krankheit.