Zimmern. (pm) Bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss, sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen etc.. Die Verunreinigung wird durch eine Desinfektion mittels Chlor beseitigt, es kann daher zu wahrnehmbarem Chlorgeruch kommen. Die Chlorwerte bewegen sich in dem nach der Trinkwasserverordnung zulässigen Rahmen. Für Aquarien ist das Wasser auf Grund der Chlorzugabe ungeeignet. Nach Abschluss der Desinfektionsmaßnahmen wird zur Erfolgskontrolle eine Nachuntersuchung des Trinkwassers vorgenommen. Sollte diese nicht zu beanstanden sein, erfolgt eine Aufhebung des Abkochgebotes.