Der 51-jährige Täter, der am 25.02.2014 seine Ehefrau mit einem 20 Zentimeter langen und 2,5 Zentimeter breiten Messer durch Stiche in die Herzgegend und einen Helfer, von dem der Angeklagte glaubte, dass er ein intimes Verhältnis mit seiner Ehefrau unterhalte, aus Hass mit demselben Messer und 15 Stichen getötet zu haben, war vom Landgericht Mosbach wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wurde fest Estelle (NZ berichtete).
Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte zunächst Revision eingelegt, die gestern zurück genommen wurde. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Mosbacher Doppelmörder nimmt Revision zurück
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