Mosbach. (pm) Die 1. Große Jugendkammer am Landgericht Mosbach hat heute unter dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Haas einen 21-jährigen Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 3 Monaten wegen versuchten Mordes beantragt
Der Verteidiger hatte die Verhängung einer Jugendstrafe und deren Aussetzung zur Bewährung beantragt.
Die Kammer hielt es für erwiesen, dass der Angeklagte zur Klärung der Machtfrage in der JVA Adelsheim, am 20.08.2014 kurz vor dem Ende des Hofgangs als Mitglied einer von zwei rivalisierenden Gruppen von Gefangenen zunächst einen verbalen und, wie von den Gefangenen beabsichtigt, zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen ist, an der sich mindestens 17 Gefangene beteiligt hätten. Zunächst sei es sieben Justizvollzugsbeamten, die ebenfalls körperlich attackiert wurden, gelungen, einige Mitglieder beider rivalisierender Gruppen festzuhalten, am Boden zu fixieren und diese so von weiteren Gewalttätigkeiten abzuhalten.
Daraufhin hatte sich der Angeklagte und weitere gesondert verfolgte Gefangene entschlossen, Mitglieder jener Gruppe, mit der sie sympathisiert hätten und deren Anführer der Angeklagte gewesen sei, in Verletzungsabsicht mit körperlicher Gewalt und aus den Händen der Vollzugsbeamten zu befreien. Einem Vollzugsbeamten, der einen Gefangenen nicht habe loslassen wollen, hat der Angeklagte deshalb unter Geschrei angekündigt, ihn totzuschlagen, wenn er einen Stein in der Hand hätte. Zwar hatten zu Hilfe eilende Beamte den Angeklagten umklammert, dennoch ist es dem 21-jährigen Täter gelungen, einen weiteren Beamten mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Kurze Zeit nachdem es dem Angeklagten gelungen war, sich aus der Umklammerung der Beamten zu loszureißen, hat der Angeklagte auf den Beamten, dem er bereits angekündigt gehabt hatte, ihn totzuschlagen, mit der Faust derart heftig gegen den Kopf geschlagen, dass der Kopf des Beamten zur Seite geschleudert wurde und der Beamte gestürzt ist. Danach hat der Angeklagte dem nun auf dem Rücken liegenden Beamten mit Schwung und mit dem Fuß gegen die linke Schläfe und das linke Auge getreten, um seine Ankündigung, ihn totzuschlagen, mit Tritten in die Tat umzusetzen. Nur weil der Angeklagte von zwei zu Hilfe gekommenen Beamten festgehalten wurde, sei es dem Angeklagten nicht gelungen, weitere Tritte gegen den Kopf des auf dem Boden liegenden Beamten zu platzieren und ihn aus Rache für dessen amtspflichtgemäßes und rechtmäßiges Einschreiten zu töten.
Der Beamte, den der Angeklagte mit Fußtritten gegen den Kopf traktiert habe, hat ein Schädel-Hirn-Trauma 1. Grades, Platzwunden, Prellungen und Hämatome im Kopf- und Wirbelsäulenbereich davongetragen. Der Beamte war drei Tage in stationärer Behandlung befunden, und war anschließend noch eine Woche arbeitsunfähig. Seit der Tat leidet er an einer posttraumatischen Störung.