Ausgleichstock – Investitionshilfen für 21 Kommunen

Symbolbild

Regierungspräsidentin Nicolette Kressl: „Das ist ein wichtiger Schub für zahlreiche Infrastrukturprojekte im Umfang von 31,6 Millionen Euro“

Karlsruhe. (pm) Post mit erfreulichen Nachrichten für 21 Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Karlsruhe gibt es in diesen Tagen aus dem Regierungspräsidium.
Unter Vorsitz von Regierungspräsidentin Nicolette Kressl bewilligte jetzt der Verteilungsausschuss beim Regierungspräsidium Karlsruhe in der zweiten Verteilungsrunde des Jahres 2016 insgesamt rund 8,1 Millionen Euro aus dem Ausgleichstock für kommunale Investitionen. Regierungspräsidentin Nicolette Kressl betonte: „Die bewilligten Mittel kommen 25 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 31,6 Millionen Euro zugute. Das ist ein wichtiger Beitrag, um den Motor der kommunalen Investitionen am Laufen zu halten. Gleichzeitig stärken wir auch den ländlichen Raum.“

Zu Beginn der Sitzung ging Regierungspräsidentin Nicolette Kressl auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinden ein._ _Auch nach der aktuellen November-Steuerschätzung könnten Bund, Länder und Gemeinden in den nächsten Jahren mit einer soliden Einnahmenbasis rechnen. Nach der Prognose der Steuerschätzer sollen die Steuereinnahmen von 667 Mrd. € im Jahr 2016 auf 768 Mrd. € im Jahr 2020 steigen. Der Anteil der Gemeinden werde dabei weiter zunehmen: von 94,3 Mrd. € im Jahr 2016 auf 110,3 Mrd. € im Jahr 2020.

In der zweiten Verteilungsrunde des Jahres 2016 bewilligte der Verteilungsausschuss nun Investitionshilfen aus dem regulären Ausgleichstockkontingent von insgesamt rund 8,12 Mio. € an 21 Gemeinden. Damit werden 25 Investitionsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von knapp 31,6 Mio. € unterstützt, die der Herstellung oder Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen. Förderschwerpunkte sind mit einem Gesamtbetrag von 3,26 Mio. € Maßnahmen des Feuerlöschwesens, gefolgt von sonstigen öffentlichen Einrichtungen mit 1,64 Mio. € und Schulen mit 1,32 Mio. €.

Zusätzlich wurden aus dem Sonderkontingent „Ausgleichstock 2 – Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ Investitionshilfen von 2,13 Mio. € an sechs Gemeinden bewilligt. Damit werden weitere Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 12,86 Mio. € gefördert, die dem Neubau bzw. der energetischen Sanierung kommunaler Einrichtungen dienen.

Die geförderten Maßnahmen ergeben sich aus den beigefügten Listen.

In den beiden Sitzungen des Jahres 2016 hat der Verteilungsausschuss insgesamt Investitionszuschüsse aus dem Ausgleichstock-Regelkontingent von 22,6 Mio. € sowie aus dem Ausgleichstock 2 von 4,6 Mio. € an finanzschwache Gemeinden vergeben, mit denen ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 128 Mio. € verbunden ist.

Von den im Jahr 2016 insgesamt, also in beiden Verteilungsrunden, bewilligten Investitionshilfen entfallen auf die Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis 7.503.000 Euro (Regelkontingent) und 1.033.000 Euro (Ausgleichstock 2).

Im Einzelnen wurden im Neckar-Odenwald-Kreis bewilligt:

  • Billigheim – Ausbau der Alten Ortsstraße im OT Allfeld -38.000 Euro
  • Billigheim – Ausbau/Gestaltung OD Sulzbach – 130.000 Euro
  • Binau – An-/Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und Ertüchtigung des Gemeindezentrums 945.000 Euro
  • Höpfingen – Anschaffung eines HLF 10 – 74.000 Euro
  • Neckargerach -Energetische Sanierung und Umbau der Hauptschule zu einer Grundschule – 719.000 Euro
  • Neckargerach – Sanierung der Seebachbrücke Waldsee – 126.000 Euro
  • Schwarzach – Modernisierung der Mehrzweckhalle 1.638.000 Euro
  • Waldbrunn – Anschaffung eines HLF 10 – 70.000 Euro

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