KWO-Bauschutt – Grüne wollen öffentliche Diskussion

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Alternativen prüfen – Gewissenhafte Dokumentation – Analyse des Sickerwassers – Gesundheitsmonitoring – Regelmäßige Bürgerinformation


(Foto: AWN/Archiv)
Buchen. (pm) Mit der Einlagerung von Abbruchmaterial aus dem Rückbau des AKW Obrigheim auf der Kreismülldeponie Sansenhecken in Buchen beschäftigt sich die grüne Kreistagsfraktion seit längerer Zeit.

Dabei ist klar, dass „Atommüll“ im strengen Sinn des Wortes nicht auf die Deponie kommt – die hochradioaktiven Brennelemente, die derzeit noch auf dem Gelände des KWO gelagert sind, werden nach längerer Abklingzeit in ein – noch zu findendes – Endlager verbracht werden.

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Die Diskussion dreht sich zum einen um die 2.500 – 3.000t sehr schwach belasteterer Materialien, die auf der Buchener Deponie eingelagert werden sollen. Sie werden zuvor zu dieser Einlagerung „freigemessen“. Das bedeutet, dass die festgestellte Radioaktivität so gering ist, dass die effektive Dosis, die denkbare Kontaktpersonen (LKW-Fahrer, Deponie-Arbeiter, Anwohner) aufnehmen, geringer als 10 Mikrosievert pro Jahr ist.
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Außerdem geht es um die verbleibenden ca. 270.000 t noch geringer belasteten, ebenfalls freizumessenden Abbruchmaterials, die nicht deponiert, sondern recycelt werden sollen, d.h. stofflich verwertet im Sinn des Kreislaufwirtschaftgesetzes. Für sie gilt erst recht, dass die effektive Dosis 10 Mikrosievert pro Jahr unterschreitet.

Dieser Grenzwert kommt 0,5 % der natürlichen Radioaktivität gleich, liegt also sehr niedrig.

Trotzdem gibt es sowohl am Grenzwert selber als auch an dem komplizierten Verfahren, wie er errechnet wird, Kritik. Die grüne Bundestagsabgeordnete und atompolitische Sprecherin Sylvia Kotting-Uhl hat dazu im November 2016 eine öffentliche Anhörung durchgeführt, auf der Befürworter wie Gegner der gegenwärtigen Grenzwerte zu Wort kamen (nachzulesen) , Nach längerer Abwägung kommt die grüne Kreistagsfraktion zu dem Ergebnis, dass die Alternativen zum derzeitig rechtlich festgeschriebenen Verfahren zu prüfen sind und darüber eine öffentliche Diskussion zu führen ist. Diese Alternativen sehen, nach Entfernung des „Atommülls“ im strengeren Sinn, ein längeres Verbleiben auch des gering belasteten Baumaterials am AKW-Standort vor. Damit fiele dieses immer noch in den Bereich der Atomaufsicht, wäre leicht rückholbar und nach neueren Erkenntnissen behandelbar.
Ob die Alternativen nicht neue Risiken in sich bergen, muss noch abgewogen und untersucht werden – erst danach können die bestehenden Gesetze oder Verordnungen geändert werden, insbesondere im Hinblick auf die in der Zukunft anfallenden weit größeren Mengen von Bauschutt aus AKW.

Im Fall Obrigheim ist aus Sicht der Fraktion das bereits begonnene Verfahren vertretbar und ohne realistische Alternative.

Sie fordert indessen erneut, wie schon im Antrag von 2014, dass der Bauschutt auf der Kreismülldeponie so eingelagert und „eingepackt“ werden soll, dass er weder mit dem Grund- bzw. Sickerwasser noch mit Boden oder Luft in Kontakt kommt, der genaue Lagerort dokumentiert wird, so dass der frei gemessene Bauschutt bei Bedarf rückgeholt werden kann, eine Analyse des Sickerwassers jährlich in gut verständlicher Sprache über die Presse und das Internet veröffentlicht und ein Gesundheitsmonitoring durchgeführt wird.

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