Server für Hinweise geschaltet – Polizei bittet um Übersendung von Foto-und Videoaufnahmen – 112 Festnahmen – Bereits 50 Verfahren eingeleitet – Polizei-Azubi unter den Festgenommenen
(ots) Nach den schweren Ausschreitungen und Angriffen auf Einsatzkräfte in der Nacht zum Sonntag (03.06.2018) nach dem Schlossgrabenfest im Bereich des Herrngartens (NZ berichtete), hat die Polizei 112 Personen vorläufig festgenommen und rund 50 Ermittlungsverfahren wegen schweren Landfriedensbruchs, Körperverletzungsdelikten, Sachbeschädigung sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Nach ersten polizeilichen Ermittlungen wurden alle Festgenommenen wieder entlassen.
Für den Fortgang der polizeilichen Ermittlungen hat das Polizeipräsidium Südhessen eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Um Täter identifizieren zu können und mögliche Tathandlungen nachweisen zu können, sind die Beamten auf Zeugenhinweise sowie Bild- und Videomaterial aus der Tatnacht angewiesen. Die Ermittler bitten daher Personen, die Videos oder Fotoaufnahmen von den Vorfällen gemacht haben, diese der Polizei für die weiteren Ermittlungen zur Verfügung zu stellen. Möglich ist dies, selbstverständlich auch anonym, über folgenden von der Polizei eingerichteten Link: https://polizei-hinweise.de/herrngarten
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Darüber hinaus nimmt jede Polizeidienststelle Zeugenhinweise entgegen. Diese können auch gerne online über He*********@po**************.de gesendet werden.
Nach wie vor haben die Ermittler keine Hinweise, die auf eine vorab geplante Aktion gegen die Polizei hindeuten. Vielmehr wird von der Polizei hinter dem äußerst aggressiven Vorgehen der Menschenmenge eine spontane Solidarisierung vermutet.
Unter den Festgenommenen befand sich auch ein 22 Jahre alter Polizeikommissar-Anwärter. Nach derzeitigem Ermittlungsstand hat sich dieser nicht an den Randalen beteiligt. Vielmehr wird ihm davon unabhängig ein individuelles Fehlverhalten zur Last gelegt. Näheres werden die noch laufenden Ermittlungen ergeben, die im Falle des Polizeikommissar-Anwärters neben den möglichen strafrechtlichen Folgen auch disziplinarrechtliche Folgen haben können.