Land fördert Tierschutz im Kreis

Symbolbild

Land fördert Landkreis Neckar-Odenwald mit 22.000 Euro im Rahmen der Tierheimförderung 2018

(pm)  „Unsere Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung von Fundtieren, bei der Beratung von Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie in Tierschutzfällen. Leider ist dabei bei vielen Tierschutzvereinen das Geld knapp, während gleichzeitig in den Tierheimen bauliche Maßnahmen oder Sanierungen ausstehen. Wir stellen daher als Land jährlich 500.000 Euro zur Verfügung, die mit unserer Tierheimförderung den Kommunen bzw. den Tierschutzvereinen im Land zugutekommen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Sonntag.

„Wir fördern den Landkreis Neckar-Odenwald, der für den Tierschutzverein Mosbach und Umgebung e. V einen Antrag auf Tierheimförderung gestellt hatte. Das dortige Tierheim in Elztal-Dallau versorgt Fund- und Abgabekatzen aus dem gesamten Neckar-Odenwald-Kreis sowie der Stadt Eberbach. Der Quarantäneraum, die Krankenstation und der Behandlungsraum für Katzen sind sanierungsbedürftig. Als Land unterstützen wir daher gerne den Landkreis und damit den Tierschutzverein bei dringend notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen“, so der Minister.

Hintergrundinformationen:

Das Land stellt 500.000 Euro jährlich für die Tierheimförderung zur Verfügung. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert projektbezogen 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 150.000 Euro je Projekt. Mit jeweils 30 Prozent müssen sich die Landkreise, die Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.

Anträge auf Förderung werden durch die Tierheimbetreiberin oder den Tierheimbetreiber bei einer Gemeinde oder einem Landkreis gestellt. Die Gemeinde oder der Landkreis stellen wiederum einen Antrag auf Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium. Im Anschluss entscheidet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf Grundlage der vorliegenden Anträge über die zu fördernden Maßnahmen.

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