Flurneuordnung Schefflenz-Oberschefflenz

Grundeigentümer wählten ihre Interessenvertreter. (Foto: pm)

(pm) Schon Mitte September haben die von der neuen Flurneuordnung in Oberschefflenz betroffenen Grundstückseigentümer den ehrenamtlichen Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) gewählt. Der Fachdienst Flurneuordnung und Landentwicklung des Landratsamtes ist für diese Flurneuordnung als Flurneuordnungsbehörde verantwortlich und hat daher die Wahl organisiert und geleitet. Das Vertrauen der Teilnehmer fanden Simon Kunzmann, Rainer Houck, Michael Weber, Berthold Häffner und Dr. Elmar Werling als Nichtbeteiligter, ihre Stellvertreter wurden Klaus Muthny, Elke Mallott-Ihrig, Dora Buccella, Andreas Feil und Michael Fink aus Adelsheim als Nichtbeteiligter.

Der Vorstand hat ein umfassendes Mitsprache- und Beteiligungsrecht bei allen wesentlichen Entscheidungen und Angelegenheiten. In ihrer ersten Sitzung wählte die TG-Vorstandschaft nun im November Dr. Elmar Werling zum Vorsitzenden und Simon Kunzmann zu seinem Stellvertreter.

Das Flurneuordnungsprojekt in Oberschefflenz hat insgesamt eine Gesamtfläche von rund 451 Hektar, diese gehören rund 240 Eigentümern. Ziel ist die bessere Erschließung der Landwirtschaftsflächen durch den Bau von neuen Wegen oder den Ausbau von bestehenden Wegen. Mit der Neuordnung der Flächen wird zersplitterter Grundbesitz zusammengelegt, und so wird eine nachhaltige Bewirtschaftung ermöglicht. Zudem wird die Landschaftspflege für Natur und Umwelt geplant und die Naherholungsfunktion kann gefördert werden.

Als Grundlage des gesamten Verfahrens wurde 2018 die sogenannte Ökologische Ressourcenanalyse erarbeitet. Dabei wurden besondere Tier- und Pflanzenvorkommen, Gewässer und Biotope erfasst, bewertet und bilanziert. Die daraus folgenden Planungshinweise fließen in den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan ein. Im nächsten Schritt wird der Fachdienst Flurneuordnung und Landentwicklung diesen Plan im Benehmen mit der TG-Vorstandschaft aufstellen. Hierbei gilt es, unterschiedlichste Interessen zu berücksichtigen und Nutzungskonflikte zu lösen. Dieser Plan wird dann die Basis für die Herstellung von ländlichen Wegen und die Landschaftspflege sein.

Hintergrundinfo Flurneuordnung:

Die von einer Flurneuordnung betroffenen Grundstückseigentümer nennt man Teilnehmer der Flurneuordnung, sie bilden in ihrer Gesamtheit die sogenannte Teilnehmergemeinschaft (TG). Die Teilnehmergemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die Trägerin des Projektes Flurneuordnung. Die Teilnehmer wählen ihre ehrenamtlich tätige TG-Vorstandschaft. Die TG-Vorstandschaft ist für die Teilnehmer die Interessenvertretung.

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