Krankenbesuch nur mit Voranmeldung

Aktualisierte Besuchsregelung an den Neckar-Odenwald-Kliniken

Mosbach/Buchen.  (pm) Die Neckar-Odenwald-Kliniken haben auf Basis einer neuen Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg die Besuchsregelung für beide Standorte aktualisiert. In Mosbach und Buchen können Patienten nach vorheriger Anmeldung pro Tag wieder einen Besucher empfangen. Besuche sind in der Zeit von 16 bis 18 Uhr möglich und müssen bis spätestens 12 Uhr an der Pforte angemeldet werden (Buchen: 06281-29-0, Mosbach 06261-83-0).

„Oberstes Ziel bleibt für uns nach wie vor der Schutz von Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern“, so Klinik-Geschäftsführer Frank Hehn. „Gleichzeitig können wir nun in einem zeitlich begrenzten Rahmen Besuche wieder zulassen. Diese sind wichtig für die Motivation der Patienten und fördern den Heilungsverlauf. Wir haben auf Basis der neuen Verordnung ein Konzept erarbeitet, das uns ermöglicht, diese beiden Interessen miteinander zu vereinen.“

Besucher, die sich zuvor telefonisch angemeldet haben, betreten die Kliniken über ein Sichtungszelt im Eingangsbereich. Dort werden sie anhand eines Fragenbogens zu ihrem aktuellen Gesundheitszustand und eventuellen Kontakten befragt. Dabei werden auch ihre Daten erfasst (Name, Vorname, Telefonnummer, Adresse). Bereits im Sichtungszelt müssen Besucher eine Alltagsmaske oder einen Mund-Nasen-Schutz tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten. Vor Betreten des Krankenhauses desinfizieren sie sich die Hände.

„Uns ist bewusst, dass derzeit viele Menschen unter den Einschränkungen und den strikten Kontaktbeschränkungen leiden“, so Frank Hehn. „Trotzdem sind diese Regeln wichtig, um nicht zuletzt auch die eigenen Angehörigen zu schützen. Wir bitten die Besucher deshalb auch, auf gut gemeinte Gesten wie einen Handschlag zur Begrüßung oder Umarmungen zu verzichten.“

Die bisherigen Ausnahmen der Besuchsregelung blieben zudem weiter bestehen, so Frank Hehn. Diese betreffen Besuche bei Sterbenden, Besuche von Müttern/Vätern erkrankter Kinder sowie Begleitpersonen von Schwangeren bei der Geburt und Väter, die Mutter und Neugeborenes besuchen wollen. „Bisher haben sich Patienten und Angehörige sehr diszipliniert verhalten. Wir hoffen und wünschen uns, dass auch die aktualisierten Besuchsregelungen so gut befolgt werden.“

Die Kliniken hätten sich sehr intensiv auf die neue Lage vorbereitet und kehrten nun Schritt für Schritt in den Regelbetrieb zurück, so Hehn. Operationen, die zu Beginn der Pandemie verschoben oder abgesagt wurden, könnten nun nach und nach durchgeführt werden. Und er appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, bei Beschwerden ärztlichen Rat einzuholen. „Begeben sich Menschen, die beispielsweise Symptome einer Herzerkrankung zeigen, nicht zeitnah in Behandlung, kann dies schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten im Kreis sind wir für die Behandlung der Patienten gut gerüstet.“

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