Lockerungen bei Trauerfällen

Information zu Trauerfeiern, Beerdigungen und Beisetzungen – städtische Trauerhallen stehen ab sofort wieder für Trauerfeiern zur Verfügung

Buchen.  (pm) Vieles ist seit einigen Monaten durch die Corona-Pandemie eingeschränkt; die Corona-Verordnung hatte auch Auswirkungen auf Trauerfeiern, Beerdigungen und Beisetzungen, die nur noch im engsten Familien- und Freundeskreis stattfinden durften.

Nun tritt zum 01. Juli die neue Corona-Verordnung mit einigen Lockerungen in Kraft. Trauerfeiern, Beerdigungen und Beisetzungen unter freiem Himmel sind ab 01. Juli ohne eine generelle Obergrenze der Anzahl an teilnehmenden Personen möglich. Grundsätzlich gilt aber nach wie vor, dass Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen oder die Symptome einer Infektion aufweisen nicht an einer Bestattung teilnehmen dürfen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.

Desinfektionsmöglichkeiten bestehen. Wenn möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten. Ausgenommen davon sind Personen, die in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben. Auch die städtischen Trauerhallen stehen ab sofort wieder für Trauerfeiern zur Verfügung. Zu beachten ist aber, dass keine der ortsansässigen Trauerhallen bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m ausreichend Raum für eine große Trauergemeinde bieten kann. Hier wird es nach wie vor Beschränkungen geben.
Markierungen auf dem Boden sollen die Einhaltung der Abstandsregeln ermöglichen und die korrekte Durchführung der Trauerfeier und der geltenden Regelungen erleichtern.

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