Flächen für Photovoltaikanlagen gesucht

(Symbolbild - Pixabay)

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Erlöse fließen in gemeinnützigen Fonds

Adelsheim.  (pm) In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Gemeinderat der Stadt Adelsheim Richtlinien beschlossen, welche die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen (FPA) auf der Gemarkung der Stadt ermöglichen. Ab dem 04. September 2020 können Flächeneigentümer der Stadt geeignete Acker- oder Grünflächen zur Pacht anbieten.

Als Voraussetzung für die Errichtung von FPA legte der Gemeinderat fest, dass möglichst viele aus der Adelsheimer Bevölkerung von diesen Freiflächenanlagen profitieren sollen und der Großteil der Wertschöpfung in der Kommune verbleiben möge. Insgesamt gibt es bei solchen Projekten fünf Parteien, die daran verdienen. Dies sind die Flächeneigentümer, die eine Pacht erhalten; Projektierer, die die Anlagen planen; der Erbauer der Anlage; der Betreiber der Anlage und die Kommune, welche die Gewerbesteuern einnimmt.

Mit der nun begonnenen Ausschreibung verfolgt die Stadt das Ziel, bereits bei der Verpachtung der Flächen die Akzeptanz von FPA zu stärken. Zwei Aspekt werden hierbei berücksichtigt. Zum einen dürfen FPA nur auf schlechten Ackerböden realisiert werden. Zum anderen sollen die Profite, die man mit der Verpachtung der Fläche für FPA erzielen kann, nicht nur den Eigentümer zugutekommen.

Dies insbesondere da die Obergrenze für die Errichtung von FPA auf 13 MW installierte Leistung begrenzt ist und so nicht alle Flächeneigentümer berücksichtigt werden können, die Interesse daran haben, ihr Land für FPA zu verpachten. Hier muss man wissen, dass für die schlechten Ackerböden in der Regel zwischen 200 und 350 Euro jährlich pro Hektar Pacht entrichtet werden, wenn sie für landwirtschaftliche Nutzung verpachtet werden.

Werden dieselben Flächen für FPA verpachtet, werden Beträge zwischen 1.000 bis 2.500 Euro pro Hektar/Jahr bezahlt. Um eine Neiddebatte gar nicht erst aufkommen zu lassen, sieht das Adelsheimer Konzept vor, dass die Stadt als Zwischenpächter auftritt und einen Teil der Pachtzahlungen in einen Fonds umleitet, der gemeinnützigen Vereinen und Initiativen zugutekommt.

Konkret bedeutet das, dass sich Flächeneigentümer bei der Stadt mit ihren Flächen bewerben können. Die Stadt entscheidet dann mit dem Partner, mit dem die FPA errichtet wird, welche Flächen gepachtet werden. Bei der Entscheidung spielen mehrere Kriterien eine Rolle: Abstand zur Wohnbebauung, Einsehbarkeit, Qualität der Böden, Nähe zum Netzeinspeisepunkt und die gewünschte Pachthöhe – wobei die Stadt jährlich maximal 750 Euro Pacht pro Hektar bezahlen will. Sofern die Stadt einen höheren Pachtpreis erhält als sie selber bezahlt, führt sie diese Differenz in vollem Umfang diesem gemeinnützigen Fonds zu. So soll die Akzeptanz für FNA in der gesamten Bevölkerung gestärkt werden.

Flächeneigentümer, die unter diesen Bedingungen ihre Flächen für die Errichtung von FPA zur Verfügung stellen wollen, können sich noch bis zum 30. September 2020 mit Angaben zu ihren Flächen (Größe, Lage, Bodenwerte) und der erwarteten Pachthöhe beim Bürgermeister der Stadt Adelsheim melden (wolfram.bernhardt@adelsheim.de).

Des Weiteren umfasst das Adelsheimer Konzept eine Bürgerenergiegenossenschaft, so dass Bürger von dem Betrieb der FPA profitieren könnte und dass die Betreibergesellschaft ihren Sitz in Adelsheim hat und dort Gewerbesteuer bezahlt. Ferner sollen bei der Projektierung und Errichtung der FPA lokale und regionale Unternehmen eingebunden werden.

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