Mosbach. (pm) Am Mittwoch, den 28. Oktober, um 14:00 Uhr, muss sich ein Gemeinderatsmitglied aus dem Neckar- Odenwald-Kreis wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht Mosbach verantworten.
Der Angeklagte soll laut Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft am 03. März 2020, einen Beitrag über den Kreistagsbeschluss zur Zusammenlegung der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe aus dem Kreiskrankenhaus Mosbach nach Buchen kommentiert haben. Im Rahmen dieses Beitrags soll der angeklagte Kommunalpolitiker den Begriff „Mörder“ verwendet haben. Damit hat er laut Anklge die Mitglieder des Kreistages beleidigt, die für eine Zusammenlegung gestimmt haben.
Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Mosbach ist öffentlich. Aus Gründen des Infektionsschutzes ist die Anzahl der Zuschauerplätze jedoch reduziert. Im Saal muss eine selbst mitgebrachte Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.