Walldürn. (pm) Die Nutzung von Regenwasser ist unter ökologischen sowie ökonomischen Standpunkten eine sinnvolle Möglichkeit mit der Ressource Wasser zu haushalten. Deshalb installieren immer mehr Grundstückseigentümer Regenwasseranlagen (Zisternen). Diese werden dann zur Brauchwassernutzung im Haushalt, Betrieb oder zur Gartenbewässerung verwendet.
Allerdings wird dabei oft außer Acht gelassen, dass bei Brauchwassernutzung das Abwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Dieser Tatbestand ist jedoch nach den Normen der Abwassersatzung der Stadt Walldürn melde- und sogar gebührenpflichtig. Außerdem besteht auf Grundlage der Trinkwasserverordnung eine Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt des Neckar-Odenwald-Kreises.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Von der Melde- und Anzeigepflicht sind Eigenwasseranlagen ausgenommen, die ausschließlich der Gartenbewässerung dienen.
Die Betreiber von Regenwasseranlagen zur Brauchwassernutzung im Haushalt (wie zum Beispiel für die Toilettenspülung oder die Waschmaschine) haben hinsichtlich der Gebührenmessung eine Wahl. Sie können sich für eine Mengenpauschale je Person und Jahr oder für den Einsatz eines zusätzlichen Zählers zur Ermittlung der Brauchwassermenge entscheiden.
Bei diesem Thema herrscht nach Erfahrung der Stadtverwaltung Walldürn oft eine gewisse Unsicherheit. Offene Fragen der Bürgerschaft zu diesem Thema werden von Frau Hatipoglu, Kämmerei, unter der Rufnummer 06282 67-123 oder mit einer E-Mail an hi*************@wa*******.de, gerne beantwortet.
Soweit bestehende Anlage der Stadt Walldürn noch nicht gemeldet wurden, werden die Betreiber hiermit erneut aufgefordert, ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen. Sie können sich dazu ebenfalls an Hilal Hatipoglu wenden. Die Stadt Walldürn weist darauf hin, dass bei einem Verstoß gegen die Meldepflicht mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu rechnen ist.