
Der Start von Flugzeugen mit Fallschirmspringern, sorgt in Schlierstadt seit Jahrzehnten für Ärger. (Foto: Liane Merkle)
Seckach. (lm) Um Fallschirmspringen als Hobby ausüben zu können muss man erst einmal in eine ausreichende Höhe kommen. So auch auf dem Sonderlandeplatz im benachbarten Schlierstadt-Seligenberg, wo man zum Transport der Springer seit Jahren ein Luftfahrzeug des Typs Pilatus Porter PC 6 als einmotoriges Flugzeug mit Kolbenmotor benutzt.
Und gerade dieses Transportmittel erregt seit Anbeginn an die Gemüter der Anwohner in großem Umkreis des Flugplatzes und so hat sich auch bei der Seckacher Gemeindeverwaltung inzwischen ein dicker Aktenordner mit Beschwerden und Schriftverkehr angesammelt, weil der Flugbetrieb auf dem Sonderlandeplatz Schlierstadt-Seligenberg immer wieder Anlass zu Beschwerden von Einwohnern über allzu große Lärmbelästigung gebe.
Mit diesem Thema musste sich nun auch der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung in der Seckachtalhalle befassen, da die Firma Southsidebase als Betreiber des Flugplatzes eine Verlängerung der Ende März dieses Jahres ablaufende Außenstart- und Außenlandeerlaubnis beantragte, damit sie auch weiterhin den Fallschirmsprungbetrieb durchführen kann.
Grundlage für diesen Tagesordnungspunkt war die Tatsache, dass der Gemeinde Seckach von den zuständigen Behörden erstmals in rd. 50 Jahren Flugplatzgeschichte offiziell in ein Genehmigungs- bzw. Erlaubnisverfahren mit der Möglichkeit einer Stellungnahme einbezogen wird.
Bürgermeister Thomas Ludwig mit kritischen Worten in Richtung des Regierungspräsidiums Karlsruhe: „In früheren Jahren blieben entsprechende Bitten und Forderungen der Gemeinde stets unberücksichtigt. Das erste Beschwerdeschreiben wegen übermäßigem Fluglärm datiert dabei vom 11. Juni 1979“. Abgesehen von jenen Jahren, in denen der Flugbetrieb wegen Betreiberwechsel ruhte, hätten diese Beschwerden bis zum heutigen Tag nie aufgehört.
Immer wieder wandten sich lärmgeplagte Bürger an die Flugleitung, an die Gemeinde Seckach, an das Regierungspräsidium Karlsruhe/Stuttgart und an andere verantwortliche Stellen mit der Bitte und Aufforderung, die Belastungen für die Bevölkerung zu reduzieren. „Seitens der Gemeinde Seckach wurde dieses Ansinnen stets aktiv unterstützt und es fanden auch immer wieder Besprechungen und Vor-Ort-Termine statt“, worauf der Flugplatzbetreiber das o.a. Flugzeug im Sommer 2010 mit einem geräuschärmeren Propeller ausstattete, was nach Meinung der Bürger und Beschwerdeführer keine Linderung am Lärmpegel brachte.
Gleichzeitig verfügte das Regierungspräsidium Karlsruhe in seiner Verlängerung der Außenstart- und Landeerlaubnis erstmals als Auflage, dass an Sonn- und Feiertagen von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr keine Starts erfolgen dürfen. Nachdem das Land Baden-Württemberg die Zuständigkeiten für Luftverkehrs- und Luftsicherheitsaufgaben beim Regierungspräsidium Stuttgart ansiedelte, entstand Gesprächsbereitschaft.
„Diese Einstellung hebt sich wohltuend von der jahrzehntelangen Praxis der Vorgängerbehörde ab“. Dass diese Gespräche allerdings nicht stattfanden lag an der Tatsache, dass ein Beschwerdeführer auf dem Petitionsweg beim Deutschen Bundestag die Einstellung des Flugbetriebs beantragt hatte und man in Stuttgart erst den Ausgang der Petition abwarten wolle, was durch die aktuelle Pandemie allerdings verzögert wird.
Bei der Gemeindeverwaltung waren zum Stand 22. Januar vonseiten der Bevölkerung nicht nur diverse Unterschriftenlisten mit über 300 Unterschriften, sondern auch 51 Stellungnahmen eingegangen, davon 43 ablehnend. Entsprechend wird der Seckacher Gemeinderat diese Stellungnahmen zu der von der Firma Southsidebase beantragten Verlängerung der Außenstart- und Landeerlaubnis weiterleiten und dabei bekräftigen, dass die Fluglärmbelastung der Bevölkerung vor allem an den Wochenenden sowie an Sonn- und Feiertagen deutlich reduziert, aber auch eine Änderung des Flugverhaltens bei Start und Landung oder bei den Flugrouten erreicht werden müsse.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt nahm das Gremium die Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit durch Dipl.-Ing Marius Bergmann von IFK-Ingenieure aus Mosbach zum Bebauungsplan „Steinigäcker-Gänsberg II“ zur Kenntnis und beschloss aufgrund einiger Änderungen eine erneute Offenlegung. Weiter sollen die Freiflächen auf dem aufgelassenen alten Seckacher Friedhof künftig ökonomisch sinnvoll umgestaltet und zu einem ökologisch wertvollen Biodiversitäts-Hotspot entwickelt werden, wofür Christian Thumfart als Vorsitzender des NABU Seckach und Schefflenztal ein Konzept vorstellte.
Maschinell ist das Gelände nicht erreichbar, muss aber pflegbar und verkehrssicher werden. Christian Thumfart referierte über Insektenbelebung, Vogelbruten, vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten, Lebensraumverlust und zu viel Versiegelung. Möglichkeiten sieht er in einer Erweiterung der Pflanzenvielfalt sowie Schaffung von Lebensräumen unter Verwendung bestehender Materialien aus Rückbauten, Blumenwiesen für Schmetterlinge und/oder Bienen, Böschungsabsicherungen. Dabei sollte der Bauhof den Rückbau übernehmen
Der Revierleiter wäre für die Baumsicherungen zuständig, der NABU Seckach- und Schefflenztal übernimmt mit Partnern die gestalterischen ehrenamtlichen Tätigkeiten. Der Gemeinderat bevollmächtigte sowohl den NABU als auch die Gemeindeverwaltung in Kooperation mit weiteren an der Gestaltung interessierten Organisationen für die Erstellung entsprechender Förderanträge für das geplante 20.000 Euro-Projekt.
Abschließend der diskussionsfreudigen Sitzung stimmte man auch der Annahme von Spenden im Gesamtwert von 22.217 Euro. Diese gliedern sich zugunsten der Grundschule Großeicholzheim 500 Euro, der Seckachtalschule 1.000 Euro, Freiwillige Feuerwehr Zimmern 467 Euro, zur Förderung der Erziehung 20.000 Euro und zur Förderung kultureller Zwecke wie Brauchtums- und Heimatpflege 250 Euro als Sachspende.