Elektrozäune können den Wolf fernhalten

(Symbolbild – Pixabay)

Schutz von Weidetieren in der Region – Wolfsprävention durch das Land Baden-Württemberg

Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) Die in der Gemeinde Limbach vergangene Woche tot und verletzt aufgefundenen Schafe sind offensichtlich gerissen worden (NZ berichtete). Die vier vom Fachdienst Veterinärwesen am Folgetag zur Diagnostik an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe gelieferten Kadaver wiesen Einbisse auf.

Dies bestätigt die vor Ort gewonnene Einschätzung von Tobias Kuhlmann, dem Wildtierbeauftragten des Fachdienstes. Ob die Tiere, wie vermutet, tatsächlich Opfer des im Landkreis heimisch gewordenen Wolfes geworden sind, können aber erst die genetischen Untersuchungen bestätigen.

„Es ist jetzt wichtig, dass Halter von Weidetieren Ihre Weiden ausreichend wolfssicher machen, damit der Wolf sich nicht an diese Art von Beute gewöhnt und Schäden bei unseren Landwirten die Ausnahme bleiben“, betont der Leiter des Fachdienstes Landwirtschaft des Landratsamts, Bernhard Heim.

Heim ist daher froh, dass entsprechende Förderprogramme vom Land auch für den Neckar-Odenwald-Kreis aufgelegt worden sind, um hier die Tierhalter umfangreich finanziell zu unterstützen. So gehört der Kreis, mit Ausnahme der Gemeinde Ravenstein, seit Kurzem zum „Fördergebiet Wolfsprävention“ des Landes, das zweite nach dem Gebiet im Schwarzwald (NZ berichtete).

Anlass war der Wolfsrüde „GW1832m“, der seit einigen Monaten im Raum Mudau, Limbach und Waldbrunn beobachtet und regelmäßig genetisch nachgewiesen werden konnte. Er wurde deshalb als „territorial“ eingestuft (NZ berichtete).

Die Tierhalter werden durch die neue Gefährdungssituation enorm gefordert. Herkömmliche Zaunanlagen bieten in der Regel keinen ausreichenden Schutz. Es müssen zusätzliche Elektrozäune angebracht und die Anlagen regelmäßig kontrolliert und gewartet werden.

Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es zwar nicht, aber die empfohlenen Präventionsmaßnahmen gelten als sehr wirkungsvoll und sollten von allen Tierhaltern angewandt werden.

Zu den Fördermöglichkeiten innerhalb eines Wolfspräventionsgebiets gehören aktuell die Nettokosten, die bei der Anschaffung von Materialien für wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen entstehen. Dies betrifft insbesondere die Weidehaltung von Schafen, Ziegen, Lamas, Alpakas und Gehegewild sowie Abkalbe- bzw. Abfohlweiden.

Zusätzlich übernimmt das Land auch anteilig die Kosten für Neubau oder Nachrüstung wolfsabweisender Zäune sowie eine Pauschale für den Unterhalt von zertifizierten Herdenschutzhunden für spezialisierte Schaf- und Ziegenhalter.

Weidetierhalter können sich über geeignete Schutzmaßnahmen sowie die Fördermöglichkeiten auf der Homepage des Umweltministeriums informieren. Beim Landratsamt stehen Lukas Schäfer (06281 5212 1612) und bei der Forstlichen Versuchsanstalt Laura Huber-Eustachi ( 0151 16757701) für Fragen zur Antragstellung zur Verfügung.

Hinweise zum Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen, sollen dem Wildtierbeauftragen des Landratsamts unter 06261 841735 gemeldet werden beziehungsweise der Forstlichen Versuchsanstalt (Wildtierinstitut) unter 0761 4018-274.

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