Dritte Impfaktion für Kinder

(Symbolbild – Pixabay)
Bödigheim/Fahrenbach. (pm) Der Neckar-Odenwald-Kreis bietet am Freitag, 21. Januar im regionalen Impfstützpunkt in Bödigheim von 12.00 Uhr bis 19.00 Uhr die dritte Impfaktion für Kinder mit vorheriger Terminanmeldung an. Geimpft werden Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren. Eine sorgeberechtigte Person muss zur Impfung persönlich anwesend sein.

Geimpft wird mit dem Kinderimpfstoff von Biontech/Pfizer. Dieser unterscheidet sich in der Dosierung und Handhabung von dem Impfstoff, der für Jugendliche ab zwölf Jahren eingesetzt wird. Da an diesem Tag keine Impfungen für Erwachsene stattfinden, ist eine optimale Betreuung der Kinder sichergestellt.

Die Terminvergabe für den Kinderimpftag erfolgt am Dienstag, 18. Januar ausschließlich über das Onlinesystems auf www.neckar-odenwald-kreis.de/impfstuetzpunkt. Ab 14.00 Uhr werden an diesem Tag 200 Termine vergeben. Es wird davon ausgegangen, dass die Termine schnell vergriffen sein werden. Dafür wird schon im Vorfeld um Verständnis gebeten. Die zugehörigen Zweittermine finden am Samstag, 12. Februar zur gleichen Uhrzeit des Ersttermins statt.

Zudem werden auch noch rund 50 Kinderimpftermine für Samstag, 22. Januar am Impfstützpunkt Fahrenbach vergeben.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die COVID-19-Impfung für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren mit verschiedenen Vorerkrankungen. Zusätzlich wird die Impfung Kindern empfohlen, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können (z. B. Hochbetagte sowie Immunsupprimierte).

Darüber hinaus können auch fünf- bis elfjährige Kinder ohne Vorerkrankungen gegen COVID-19 nach entsprechender ärztlicher Aufklärung geimpft werden, sofern ein individueller Wunsch der Kinder und Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten besteht.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass am Kinderimpftag aus organisatorischen Gründen begleitende Erwachsene oder Geschwister keine Impfung erhalten können.

Für Personen ab dem 18. Lebensjahr gilt in den Impfstützpunkten in Fahrenbach und Bödigheim eine generelle FFP2-Maskenpflicht. Bei Personen unter 18 Jahren genügt eine sonstige medizinische Maske.

An beiden Impfstützpunkten stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Diese sind ausgewiesen und sollen ordnungsgemäß genutzt werden. Die Rettungswege sind freizuhalten. In Fahrenbach ist das Parken in angrenzenden Wohngebieten, welche mit Parkverbotsschildern versehen sind, nicht erlaubt. Weitere kostenlose Parkplätze stehen in einer Entfernung von circa 200 Metern zum Impfstützpunkt bereit und sind ausgeschildert.

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