Silvesterfeuerwerk verboten

(Symbolbild – Pixabay)

Mosbach. (pm) Die Stadt Mosbach wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten und gesunden Start ins neue Jahr. Gleichzeitig appelliert sie an alle, Rücksicht auf Mensch, Tier und Umwelt zu nehmen und möglichst wenig Gebrauch von Feuerwerkskörpern und Böllern zu machen.

Auch ohne viel Lärm und Rauch lässt es sich gut ins neue Jahr feiern. Und tatsächlich steigen in der Silvesternacht die Feinstaubwerte in vielen Städten auf die höchsten Werte des ganzen Jahres. Ein grundsätzlicher Verzicht auf das Silvesterfeuerwerk sollte deshalb in Erwägung gezogen werden.

Aus Brandschutzgründen ist es weiterhin bundesweit verboten, Feuerwerkskörper bzw. pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abzubrennen.

Von diesem Verbot betroffen sind auch Bereiche rund um Fachwerkhäuser in den Stadtteilen sowie in der historischen Altstadt von Mosbach, insbesondere im Bereich der Fachwerkhäuser in der Fußgängerzone und rings um den Marktplatz.

Hier dürfen weder Silvesterraketen, Knallfrösche, bengalische Feuer noch Böller oder sonstige gefährliche Pyrotechnik abgebrannt werden. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen.

In diesem Zusammenhang weist das Ordnungsamt auch darauf hin, dass das Abbrennen nur am 31. Dezember und am 01. Januar zulässig ist. Außerdem sind die Abfälle der gezündeten Knallfrösche und Raketen „unverzüglich zu beseitigen“.

Die Missachtung dieses Verbots kann auch mindestens ein Verwarnungsgeld zur Folge haben. Die Bürgerinnen und Bürger werden um Einsicht und Verständnis sowie um Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gebeten.

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