
Die Mudauer Feuerwehren erhalten 50 neue Funkgeräte. (Foto: Liane Merkle)
Gemeindewald soll 29.000 Euro Gewinn abwerfen
Mudau. (lm) Der Auftakt der aktuellen Gemeinderatsentscheidungen in der jüngsten öffentlichen Sitzung im Mudauer Bürgersaal unter Vorsitz von Bürgermeister Dr. Norbert Rippberger sollte eigentlich dem Gemeindebauhof zugutekommen, denn der bestehende Unimog U1400 ist mittlerweile über 20 Jahre alt, hat mehr als 150.000 km und rd. 8.300 Betriebsstunden vorzuweisen. Die steigenden Reparaturkosten schreien förmlich nach einer Ersatzbeschaffung, daher wurde ein Angebot über einen Unimog U319 bei der Firma Knoblauch GmbH, Immendingen eingeholt und die Alternative eines Kommunalschleppers, Fendt 314 oder 516 angefragt. Außerdem wurde geprüft, einen gebrauchten Unimog zu beschaffen. Da man jedoch erst noch einige Testrunden fahren möchte wurde diese Entscheidung noch einmal vertagt.
Zuvor hatte Andreas Schölch in der Bürgerfragestunde noch einmal die gegenüber der einstigen Genehmigung im Bebauungsplan deutlich erhöhten Aufschüttungen beim Golfplatz angesprochen und gefragt, was die Gemeinde deshalb unternehmen will. Bürgermeister Dr. Rippberger meinte dazu nur, dass das Gremium in dieser Entscheidungsfindung up to date sei. Erst auf eine weitere Nachfrage von Gemeinderat Markus Hohn, wurde bekannt, dass die Baurechtsbehörde vom Landratsamt diese höhere Aufschüttung genehmigt habe.
Der informativ notwendige Beteiligungsbericht 2021 wurde zur Kenntnis genommen und zeigte auf, dass die Gemeinde als Grundstückseigentümergemeinschaft notwendigerweise geringfügig am Regionalen Rechenzentrum Heidelberg, aber zu 100 Prozent am Eigenbetrieb Wasserversorgung beteiligt ist. Weiter ist man im Boot bei der Familienheim Buchen Tauberbischofsheim Baugenossenschaft, der Forstlichen Vereinigung Odenwald-Bauland, der Volksbank Franken, dem Badischen Gemeinde-Versicherungsverband, dem Interkommunalen Gewerbepark Odenwald sowie dem Zweckverband 4IT.
Auch ist man stolz auf die Mitgliedschaft bei der Badischen Landesbühne, dem Landschaftserhaltungsverband Neckar-Odenwald-Kreis, der Regionalentwicklung Badisch-Franken und der Volkshochschule Buchen sowie auf die Trägerschaft bei der Sparkasse Neckartal-Odenwald.
Für den Bewirtschaftungsplan des Forstwirtschaftsjahres 2024 im Gemeindewald Mudau hat Forstbetriebsverwaltung Walldürn mit Forstbetriebsleiter René Maxeiner und Revierleiter Michael Schwarz als Planzahlen Gesamterträge in Höhe von 173.000 Euro bei Aufwendungen von 144.000 Euro und damit einem zu erwartenden Überschuss im Ergebnishaushalt in Höhe von 29.000 Euro vorgelegt, die das Gremium zur Kenntnis nahm und der Planung zustimmte.
Doch zunächst legte René Maxeiner bei seiner letzten Gemeinderatssitzung in Mudau den aktuellen Stand des Waldes vor. Froh war man über die vielen Niederschläge im Frühjahr, dennoch war das Jahr sehr durchwachsen und der Borkenkäfer leider sehr aktiv, speziell in Mudau könne man aber relativ zufrieden sein.
Die klimatischen Verhältnisse waren im Hohen Odenwald auf jeden Fall besser als im Bauland. Das zeigen 77 Prozent geplanter Einschlag, und nur 23 Prozent Schadholz. Die Zielrichtung ist definitiv ein robuster Mischwald, der mit den geänderten klimatischen Verhältnissen zurechtkommt.
Im Blick auf die Kommunalwahlen im kommenden Juni hatte man die Hauptsatzung rechtzeitig auf Aktualität geprüft und zunächst gedacht, dass eine Anpassung der Sitzverteilung und eine Umstrukturierung der Wohnbezirke unumgänglich ist, um die Rechtssicherheit künftiger Wahlen zu verbessern, wenn die unechte Teilortswahl beibehalten werden soll.
Das Thema „unechte Teilortswahl“ war der Verwaltung und dem Gemeinderat auch noch zusätzlich im Rahmen einer nichtöffentlichen Inhouse-Infoveranstaltung durch eine Referentin der Verwaltungsschule des Gemeindetags erläutert worden.
Daraufhin lautete die Beschlussempfehlung der Verwaltung: Beibehaltung der unechten Teilortswahl, für die im Jahr 2024 anstehende Kommunalwahl die Gesamtzahl der Sitze der ehrenamtlichen Mitglieder (Gemeinderäte) auf 14 festzulegen und die Wohnbezirke Donebach/Ünglert mit Mörschenhardt/Ernsttal sowie Mudau mit Rumpfen neu zu bilden.
Alle anderen Ortsteile (Langenelz, Reisenbach, Scheidental, Schloßau und Steinbach) sollten für die Wahlen eigene Wohnbezirke bleiben. Als einziger hielt Klaus-Dieter Klopsch diese Möglichkeit für eine Alternative, denn er fürchtete um das Image der Gemeinde und eine mögliche Wiederholung der Wahl bei Beibehaltung der alten Regelung.
Dennoch fiel die Entscheidung des Gremiums mehrheitlich gem. eines Antrag von Franz Brenneis und Christian Hört aus. Demnach wird die alte Regelung bezüglich der Wohnbezirke beibehalten und auf 18 Sitze erhöht werden. Mudau wird acht Sitze, Schloßau/Waldauerbach drei und alle anderen bisherigen Wohnbezirke je einen Sitz erhalten. Dementsprechend wird die Hauptsatzung geändert.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt galt es, die „Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c BauGB“, die es in Punkt c – betreffend der Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft bei der Gemeinde Mudau noch nicht gegeben hatte, einzuführen.
Bei der Allgemeinen Finanzprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) für die Jahre 2015 – 2019 war das Fehlen aufgefallen und beanstandet worden. Denn soweit die Gemeinde Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle als auf den Eingriffsgrundstücken durchführt, ist sie verpflichtet, die ihr dabei entstandenen Kosten vom jeweiligen Vorhabenträger bzw. dem Grundstückseigentümer zu erheben nach diesen satzungsrechtlichen Voraussetzungen.
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen der Grunderwerb, die Planung und die Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen (einschließlich der Kosten für die Fertigstellungs- und der Entwicklungspflege) sowie ggf. die Kosten der Finanzierung.
Kosten für das eigene Personal und dessen erbrachten Werk- und Dienstleistungen sowie die (eigenen) Verwaltungsleistungen und die künftigen Pflegemaßnahmen für die Unterhaltung der Ausgleichsmaßnahme dürfen nicht zum erstattungsfähigen Aufwand gerechnet werden. Das Gremium stimmte dieser Satzung zu.
Im Hinblick auf den notwendigen Beschaffungsbedarf von 50 digitalen Handfunkgeräten für die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Mudau für Kosten in Höhe von voraussichtlich 50.000 Euro zzgl. dem Anteil an der Umlegung der bei der Ausschreibung entstehenden externen Beratungskosten sind für den Haushalt 2024 bereitzustellen und hierfür ein Ansatz einzuplanen.
Dabei wird eine Förderung i. H. v. voraussichtlich 12.500 Euro in Aussicht gestellt. Daher stand der Gemeinderat hinter der Entscheidung der Gemeinde und bekundete das verbindliche Interesse an der Ausschreibung des Landkreises im Hinblick auf die Beschaffung von digitaler Funktechnik für die Feuerwehren der Städte und Gemeinden.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die für eine Berücksichtigung im Rahmen der Ausschreibung ggf. erforderlichen Erklärungen und Rechtshandlungen gegenüber dem Landkreis abzugeben bzw. vorzunehmen. Und er befürwortete die Umlegung der bei der Ausschreibung entstehenden externen Beratungskosten auf die beteiligten Städte und Gemeinden nach ihrem Anteil am Beschaffungsvolumen.
Spenden in Höhe von insgesamt 3.441,67 Euro genehmigte das Gremium zugunsten einer Wippe beim Spielplatz Waldauerbach, des Schloßkonzerts und für einen Defibrillator. Die Genehmigung von Bauanträgen, die Hauptamtsleiterin Bianca Groß vorstellte, beendeten den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.