Biberdamm widerrechtlich entfernt

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Osterburken. (ots) Den Lebensraum eines streng geschützten Bibers zerstörte ein Unbekannter im Zeitraum zwischen dem 12.07.24 und dem 26.07.24 in Osterburken-Schlierstadt am Schlierbach. Entlang des Baches in Richtung Eberstadt, im Gewann Käswiesen und Hellen Brünnle, auf einer Strecke von etwa einem Kilometer, entnahm der Täter vermutlich mit einem Frontlader mehrere Biberdämme. Der Damm oberhalb des Rückhaltebeckens, der Hauptdamm rund 100 Meter oberhalb der Brücke und der Damm an der Gemarkungsgrenze zu Eberstadt wurden zerstört und das hölzerne Dammmaterial an den Ufern abgelegt. Wer kann Hinweise zum Täter geben? Der Fachbereich Gewerbe und Umwelt der Polizei Tauberbischofsheim nimmt Hinweise unter 09341 810 entgegen.

Gem. § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von wildlebenden Tieren der streng geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Dies stellt eine Straftat dar.

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