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Odenwaldkreis. (ots) In einem Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – wegen des Verdachts des illegalen Waffen- und Betäubungsmittelhandels im Rhein-Main-Gebiet haben Einsatzkräfte des Polizeipräsidium Südhessen am Mittwoch, auf Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft, einen 43-jährigen Mann festgenommen und in diesem Zusammenhang seine Fahrzeuge und Wohnräume im Odenwaldkreis durchsucht. An der Einsatzmaßnahme waren Spezialeinheiten der hessischen Polizei, Kriminalbeamte des Polizeipräsidiums Südhessen und der Polizeidirektion Odenwald beteiligt.
Der 43-jährige Beschuldigte steht im Verdacht, in den Jahren 2020, 2021 und 2025 in zwei Fällen mit Schusswaffen sowie in sechs Fällen mit Rauschgift im Kilobereich (Kokain, Amphetamin und Marihuana) Handel getrieben und diese an Tätergruppierungen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität in Deutschland angeboten und veräußert zu haben.
Bei den vom Beschuldigten angebotenen Waffen soll es sich um halbautomatische Schusswaffen eines serbischen Herstellers gehandelt haben. Zur Abwicklung der Waffen- und Betäubungsmittelgeschäfte soll der Beschuldigte sogenannte Kryptohandys der Serviceanbieter SkyECC und Anom verwendet haben.
Im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen wurden zahlreiche Beweismittel, insbesondere Marihuana im Kilobereich, Kokain, Haschisch, Betäubungsmittelutensilien und diverse Mobiltelefone sichergestellt. Zur Abschöpfung von Gewinnen aus mutmaßlichen Straftaten wurde Bargeld im sechsstelligen Euro-Bereich sowie Gold- und Silberbarren und unter anderem eine Krügerrand-Münze sichergestellt.
Der 43-jährige Beschuldigte wurde am Mittwoch der Haftrichterin des Amtsgerichts Darmstadt vorgeführt, die auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Untersuchungshaft angeordnet hat.
In dem Ermittlungskomplex der Eingreifreserve wegen des Verdachts des illegalen Waffen- und Betäubungsmittelhandels im Rhein-Main-Gebiet wurden durch die Generalstaatsanwaltschaft bisher vier Anklagen erhoben und insgesamt fünf Angeklagte zu Freiheitsstrafen zwischen ein Jahr sechs Monaten und acht Jahre neun Monaten verurteilt.