Gefahrenfreie Straßen und Wege

Gefahrenfreie Straßen und Wege
Gefahrenfreie Straßen und Wege

(Symbolbild – BruNO/Pixabay)
Buchen. (pm) Sauber, adrett und sicher – so wünscht sich jeder seine Umgebung. Die Stadtverwaltung unternimmt große Anstrengungen, um Buchen sauber und im Winter möglichst gefahrfrei zu halten. Dennoch gilt: Alle müssen sich an die Regeln halten, wenn es gelingen soll, die Stadt auf Dauer gepflegt und geräumt erscheinen zu lassen.

Straßenanlieger sind verpflichtet, nach der „Satzung der Stadt Buchen über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)“ die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten und in der Satzung definierten Flächen von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub zu befreien. Bei winterlicher Wetterlage ist die bestehende Räum- und Streupflicht ernst zu nehmen, damit Unfälle und daraus eventuell entstehende Ersatzansprüche vermieden werden. Gemäß der erwähnten Satzung sind Straßenanlieger unter anderem verpflichtet, Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortschaft bei Schneefall zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.

Zu den Details: Straßenanlieger im Sinne dieser Satzung sind die Eigentümer und Besitzer (zum Beispiel Mieter und Pächter) von bebauten und auch unbebauten (!) Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Auch wenn keine Gehwege vorhanden sind, ist am Fahrbahnrand der am Grundstück entlangführenden Straßen ein Streifen von 1,50 Meter Breite als Gehweg zu sichern. In verkehrsberuhigten Bereichen gilt das Gleiche. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens 1 Meter zu räumen.

Der geräumte Schnee und das auftauende Eis dürfen nicht wieder auf die Fahrbahn verbracht werden, sondern sind am Rand der eigenen Fläche oder am Fahrbahnrand anzuhäufen. Zum Bestreuen ist „abstumpfendes“ Material wie Sand, Split oder Asche zu verwenden. Was viele nicht wissen: Die Verwendung von auftauenden Streumitteln (Salz oder salzhaltigen Stoffe) ist grundsätzlich verboten. Diese Mittel dürfen nur ausnahmsweise bei Glatteis oder Eisregen und an Steilstrecken verwendet werden; der Einsatz ist so gering wie möglich zu halten.

Die Gehwege bzw. Flächen müssen montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Verpflichtung besteht bis 21 Uhr.

Straßenanlieger und Verkehrsteilnehmer müssen darauf achten, dass für Räum- und Streufahrzeuge immer eine ausreichende Durchfahrtsbreite gewährleistet ist. In schmalen Straßen sollten deshalb die Fahrzeuge nur auf einer Straßenseite abgestellt werden. Die Streupflichtsatzung-Satzung kann auf der Internetseite der Stadt Buchen nachgelesen werden.

Auch durch in den Straßenraum wachsende Sträucher, Hecken und Bäume oder durch herabhängende Äste entstehen oft unbeabsichtigt Gefahrensituationen. Eigentümer oder Nutzungsberechtigte, die entlang der Gehwege und Straßen Hecken oder Sträucher angepflanzt haben, die in den Straßen-, Gehweg- oder Radwegbereich hineinragen, sind im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadenersatzforderungen zum Rückschnitt verpflichtet.

An Straßen darf der Bewuchs bis zu einer Höhe von 4,50 Meter und an Rad- und Gehwegen bis zu einer Höhe von 2,50 Meter nicht hineinragen. Straßenlaternen und Verkehrszeichen müssen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und Verkehrszeichen müssen rechtzeig wahrgenommen werden können. Anpflanzungen an Einmündungen und Kreuzungen sind soweit zurückzuschneiden, dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. Radikalere Rückschnitte sind bis Ende Februar möglich, dann aus Gründen des Vogelschutzes erst wieder im Oktober.

Werbung

Umwelt

Von Interesse

Rückblick und Ausblick für Waldbrunn
Gesellschaft

Rückblick und Ausblick für Waldbrunn

Der Neujahrsempfang der Gemeinde fand auch in diesem Jahr in feierlichem Rahmen in der Turnhalle beim Winterhauch-KinderCampus statt. Den Auftakt gestalteten die Sternsinger, die bereits in den vergangenen Tagen, bei eisigen Temperaturen, auf verschneiten Wegen in dem Waldbrunner Ortsteilen unterwegs waren, um Spenden gegen Kinderarbeit zu sammeln.

[…]