Inklusion ein Rückschritt?

Schule für Sprachbehinderte Buchen

Buchen. Morgens kurz nach acht in der F. X. Schmerbeckstraße 3 in Buchen: Privatautos und Kleinbusse stauen sich vor der Schule für Sprachbehinderte und kommen in Konflikt mit anderen PKW´s, deren Ziel die benachbarten Discounter sind. Ab Februar sind es 80 Kinder im Grundschulalter aus beinahe dem gesamten Kreisgebiet, die nach Buchen in diese spezielle Schule gebracht werden. „So viele Schülerinnen und Schüler hatten wir noch nie, da ist zu den Hol- und Bringzeiten schon ein nicht ganz ungefährliches Chaos vorprogrammiert“, sagt die Schulleiterin Margrit Wilder.

Doch die unbefriedigende Verkehrssituation ist derzeit die kleinste Sorge, die die Schulleiterin drückt. Ein anderes Damoklesschwert schwebt über der Einrichtung und das hat einen Namen: Inklusion (siehe Kasten). „Wir befürchten nicht, dass unsere Schule in absehbarer Zeit dicht machen muss. Aber wir haben Angst, dass wir ausbluten und die überall anerkannte Qualität unseres Unterrichts leidet, wenn die Inklusion so umgesetzt wird, wie sie die UN-Konvention fordert. Und das trotz einer stetig steigenden Anzahl von sprachbehinderten Kindern, die dringend qualifiziert gefördert werden müssen“, so die Sonderschulpädagogin.

Der Reihe nach: In der Schule für Sprachbehinderte werden Kinder aus dem gesamten Kreis in den Klassen 1 bis 4 bei einer Klassenstärke von ungefähr 12 Kindern im Ganztagesbetrieb nach dem Lehr- und Unterrichtsplan der Grundschule, ergänzt durch individuelle Förder- und Therapiestunden, unterrichtet. Als „Durchgangsschule“ nimmt sie praktisch das ganze Jahr durch Kinder auf, um sie möglichst bald bzw. nach einer erfolgreichen Therapie wieder zurückzugeben an die Regelgrundschule, an eine weiterführende Schule oder aber auch an andere, besser geeignete Sonderschulen. Jedes Kind, das auf Anraten der Eltern, der Kinderärzte, der Erzieher oder der Grundschullehrer in Buchen vorgestellt wird, wird zunächst gründlich getestet. Denn die Defizite sind vielfältig und äußern sich nicht immer in einem deutlichen „Sprachfehler“. „Das allein wäre ein Fall für den Logopäden. Unsere Kinder hier haben parallel meist große Schwächen in der Motorik, können Gehörtes nicht verarbeiten oder sind nicht fähig, sich mehrere Dinge zu merken. Daraus entwickeln sich oft Verhaltensauffälligkeiten“, erklärt Margrit Wilder.

Dieser Artikel ist mir was wert: [flattr btn=“compact“ tle=“Schule für Sprachbehinderte Buchen“ url=“https://www.nokzeit.de/?p=8896″] Je nach Stärken und Schwächen wird für jedes Kind ein Förderplan erarbeitet, anhand dessen zusätzlich therapiert wird. Dafür hat die Schule eine ganz besondere Ausstattung und die Klassen werden von speziell geschulten Sonderschulpädagogen betreut. Leider, so die Schulleiterin, stünden den Kindern mit klaren Diagnosen, früher Förderung und konsequenter Einschulung in der Buchener Schule die Kinder gegenüber, die nie gefördert wurden und die oft auch zu lange durch die Regelgrundschule „geschleppt“ wurden. Aus verschiedenen Gründen: weil die Eltern die Störung nicht wahrhaben wollten oder nicht ernst nahmen, weil Erzieher und Lehrer die Behinderung nicht erkannten oder einfach falsch oder gar nicht reagierten. „Diese Kinder kommen oft völlig frustriert, ängstlich, manchmal auch verhaltensauffällig und ohne jeden Spaß am Lernen zu uns“, weiß die Schulleiterin. Erfahrene und sehr engagierte Pädagogen kümmern sich dann weit über das normale Schüler-Lehrer-Verhältnis hinaus auch um das soziale Umfeld des Kindes – auch dann noch, wenn die Kinder die Schule schon für eine andere Einrichtung verlassen haben. Dieses Miteinander sorgt für ein überaus gutes Klima an der Schule, so Margrit Wilder: „Bei uns ist alles sehr familiär und das spüren die Kinder.“

Nun fürchtet man um diese ganz besondere Atmosphäre. Denn künftig haben Eltern, deren Kinder Förderbedarf haben, unter Berufung auf die UN-Konvention ein – allerdings eingeschränktes – Wahlrecht. Und können unter bestimmten Voraussetzungen eine Beschulung „wohnortnah mit Nachbarkindern und Geschwistern in einer allgemeinen Schule“ beantragen. Mindestens fünf Kinder, dann aber mit unterschiedlichsten Behinderungen, können zusammengefasst und gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern einer Regelgrundschule beschult werden. Ein Sonderschulpädagoge, der freilich nicht auf alle Behinderungen spezialisiert sein kann, kümmert sich punktuell.

Der Neckar-Odenwald-Kreis nimmt derzeit an einem Schulversuch teil, bei dem zunächst Erfahrungen mit der Inklusion gesammelt werden sollen. Die können nicht positiv ausfallen, meint Margrit Wilder: „ Die Lösung, behinderte Kinder in gemischten Gruppen an irgend einer Schule zusammenzufassen, kommt keinem der behinderten Kinder entgegen, da die fachliche Kompetenz so einfach nicht gegeben ist. Die Betreuung und vor allem die individuelle Förderung werden sich verschlechtern und das steht in keinem Verhältnis zum erstrebten Gewinn, nämlich der „vollen Teilhabe von Menschen mit Behinderung“. Diesen Sachverhalt hat die Schulleiterin auch Peter Hauk, MdL geschildert. Der hat nämlich kürzlich die Schule mit Landrat Dr. Achim Brötel, Bürgermeister Roland Burger, Buchens Erstem Beigeordneten Dr. Wolfgang Hauck und der Schulrätin Britta Lorenz besucht und sich sehr beeindruckt gezeigt von den optimalen Voraussetzungen, die dort für die Kinder bestehen. „Die Inklusion bringt Entwicklungs- und Schwellenländern vielleicht einen Fortschritt. Für uns und andere Länder mit einem sehr differenziert entwickelten Sonderschulsystem wäre ihre Umsetzung allerdings ein Rückschritt für Kinder mit Behinderungen. Das kann nicht gewollt sein, “ erklärte der Landrat am Rande des Besuchs.

UN-Konvention Inklusion
Im Artikel 24 der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung festgeschrieben. Dieses Recht bezieht sich auf ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen (Inklusion).
Die kompromisslose Umsetzung des Artikels 24 bedeutet, dass Schüler mit Behinderungen wohnortnah mit Nachbarkindern und Geschwistern die allgemeine Schule besuchen dürfen. Was in Deutschland allerdings mit immensen Kosten (behindertengerechte Einrichtungen) und Abstrichen bei der individuellen Förderung (keine oder nicht ausreichend oder nicht speziell geschulte Sonderschulpädagogen) einher ginge, wie Kritiker mahnen. Sonderschulen, die auf die Behinderung mit Ausstattung und Personal hochspezialisiert sind, könnten an Bedeutung verlieren, weshalb die Umsetzung der UN-Konvention auch in Baden-Württemberg durchweg kontrovers diskutiert wird.

Offener Brief zum Thema und zu den Äußerungen von Landrat Dr. Achim Brötel im Forum.

Umwelt

Von Interesse