Waldbrandgefahr – Um Vorsicht gebeten

Neckar-Odenwald-Kreis. Der Sommer legt noch einmal kräftig zu. Am Wochenende werden auch im Odenwald Temperaturen bis zu 38 Grad erwartet. Das tolle Ferienwetter hat eine Kehrseite: Die Waldbrandgefahr nimmt täglich zu. Nach der trockenen und heißen Witterung der vergangenen Wochen sind auch im Neckar-Odenwald-Kreis die Waldböden extrem ausgetrocknet. In allen Forstrevieren, vom Neckarland über das Bauland bis zum Odenwald, brennen die trockene Bodenvegetation und die aufstockenden Waldbäume derzeit wie Zunder.

Die Ferienzeit und hochsommerliche Wochenenden werden wieder zahlreiche Waldbesucher zum Wandern und geselligen Grillen in die schattigen Wälder des Landkreises ziehen. Damit die Walderholung ungetrübt genossen werden kann und nicht in einer Brandkatastrophe endet, bittet die Forstbehörde des Landratsamtes alle Waldbesucher um Einhaltung einiger weniger Verhaltensregeln. Durch Einhaltung dieser Spielregeln kann jeder Waldbesucher zur erheblichen Verringerung des Waldbrandrisikos beitragen.

Das Feuermachen und Grillen im Wald ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt. Die Feuerstelle muss unter ständiger Kontrolle sein und ist bei Verlassen des Grillplatzes vollständig zu löschen. Selbst der geringste Funkenflug kann derzeit zur verheerenden Brandkatastrophe führen. Allerdings kann bei besonders akuter Brandgefahr vom Waldbesitzer oder der Forstbehörde das Grillen bzw. Feuer machen an offiziellen Feuerstellen untersagt werden. Im Wald grundsätzlich nicht gestattet ist das Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten.



Auch die achtlos weggeworfene Zigarette ist brandgefährlich. Deshalb gilt in allen Wäldern in der Zeit von März bis Oktober ein generelles Rauchverbot. Für die Anreise mit dem Auto sollten nur die ausgewiesenen Waldparkplätze benutzt werden, denn der trockene Grasbewuchs auf oder entlang von Waldwegen kann sich durch heiße Fahrzeugkatalysatoren schnell entzünden. Für jeden Waldfreund dürfte selbstverständlich sein, dass mitgebrachte Flaschen, Gläser oder sonstige Brand verursachende Materialien, die als „Brenngläser“ großen Schaden verursachen können, nicht im Wald liegen bleiben.

Für die Grillfeste auf der eigenen Wiese ist zu beachten, dass mit dem offenen Feuer 100 Meter Mindestabstand zum nächsten Waldrand einzuhalten ist.
Wer einen Waldbrand entdeckt, hat dies unverzüglich der örtlich Feuerwehr oder der Feuerwehrleitstelle in Mosbach (Notruf 112) mitzuteilen. Für den Fall der Fälle ist darauf zu achten, dass ein schneller Zugang für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge gewährleistet ist. Waldwege sind immer freizuhalten! Wer sich an die genannten Spielregeln hält, kann die Grillwurst entspannt genießen und wird den sommerlichen Waldbesuch in bester Erinnerung behalten.

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