Flüchtlingsunterbringung wird voll erstattet

MdL Charlotte Schneidewind-Hartnagel : Grün-Rot hält Kurs
 
 
 
 Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) Auch der Neckar-Odenwald-Kreis profitiert von der neuen Vereinbarung, auf die sich Landesregierung und kommunale Landesverbände bei der Erstattung der Flüchtlingsausgaben verständigt haben. „Grün-Rot hält Kurs: Das Land erstattet den Stadt- und Landkreisen die Kosten für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen weiterhin voll – jetzt mit einer nachlaufenden Spitzabrechnung“, sagt die Landtagsabgeordnete Charlotte Schneidewind-Hartnagel (Grüne).
 
 Die Vorsitzende der grünen Kreistagsfraktion im Neckar-Odenwald-Kreis Simone Heitz erklärt: „Die Unterbringung der Flüchtlinge ist eine gemeinsame Aufgabe aller politischen Ebenen. Es ist ein gutes Signal, dass es jetzt eine Einigung zwischen Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden gab, mit der Mehrausgaben im Neckar-Odenwaldkreis aufgefangen werden können. Das stärkt unsere Verantwortungsgemeinschaft.“
 
 Die Einigung sieht vor, dass die Stadt- und Landkreise weiterhin eine Pauschale über derzeit 13.260 Euro pro Flüchtling vom Land bekommen. „Sollten in einem Kreis höhere Kosten auflaufen, die mit der Pauschale nicht abgedeckt sind, kann der Kreis diese höheren Kosten ab 2016 für das vorangegangene Jahr mit dem Land direkt abrechnen“, erklärt die Abgeordnete Schneidewind-Hartnagel die sogenannte Spitzabrechnung. „Das verschafft uns im Neckar-Odenwald-Kreis noch mehr Planungssicherheit“, betont Kreisrätin Heitz.
 
 „Uns Grünen ist es besonders wichtig, dass die Kommunen im Land finanziell gut dastehen. Bei der Ausstattung der Kommunen ist Baden-Württemberg auf einem Spitzenplatz“, stellt Charlotte Schneidewind-Hartnagel fest. Das habe die grün-rote Landesregierung vielfach bewiesen, zum Beispiel bei der Unterstützung der Kommunen in der Kleinkindbetreuung, beim Ausbau der Ganztagsschulen oder der Wohnbauförderung. „Ich bin froh, dass das Land diesen Weg auch bei der Flüchtlingsunterbringung konsequent weiter geht“, so Kreisrätin Simone Heitz.
 
 Hintergrund – Was schon jetzt bei der Flüchtlingspauschale gilt
 Die grün-rote Landesregierung hatte die Pauschale je Flüchtling für die vorläufige Unterbringung in den Landkreisen stufenweise erhöht. Seit 2015 liegt sie bei aktuell bei 13.260 Euro, ab 2016 sind es knapp 14.000 Euro. Unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung lag die Pauschale noch bei etwa 10.000 Euro.
 
 Mit den Kommunalen Landesverbänden hatte die Regierung sich im Sommer dieses Jahres geeinigt, dass das Land neben der erhöhten Pauschale die häufig gestiegenen Liegenschaftsausgaben für 2014 und 2015 voll übernimmt. Die jetzt getroffene Einigung für die nachlaufende Spitzabrechnung stellt die auskömmliche Ausstattung der Kommunen auch darüber hinaus sicher.

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