Kommunikationsprobleme bei den Grünen?

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Am Rande der 125. Mahnwache kam es am vergangenen Samstag zu einer weiteren Kundgebung, die unser Leserbriefschreiber unten darstellt. (Foto: pm)

Bei der 125. Ukraine-Mahnwache in Mosbach kam es am Rande zu einem Zwischenfall, als ein Demonstrant gegen einzelne Personen des Veranstalters protestierte. Darüber wurde in den Medien berichtet. Dabei sieht sich der Demonstrant, der des Platzes verwiesen wurde, nicht richtig dargestellt.

Er habe zwar protestiert, allerdings "wortlos mit zwei Plakaten, abgesetzt an der Seite und friedlich“. Ein Veranstaltungsteilnehmer habe ihn seinen Ausführungen zufolge bedrängt und, obwohl er mehrfach den Platz wechselte, sich abfällig redend immer wieder vor ihn hingestellt.

Dadurch sei er in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung – das auch gelte, wenn es den Betroffenen stört – verletzt worden.

Als Hintergrund nannte er einen Vorfall bei einer Mahnwache vor geraumer Zeit. Damals sei er unvermittelt von einem Funktionär und Stadtrat der Grünen herabwürdigend angeschrien worden, als er wegen eines ukrainischen Senior, dessen Sohn im Krieg war und um den sich der Mann kümmerte, mit dem Veranstaltungsleiter und Landtagskandidat Arno Meuter sprach. Eigentlich hatte dessen Ersatzbewerberin Lena-Marie Dold die Hilfe für den Senior bei einem Mahnwache-Besuch von MdL Michael Joukov aus Ulm zugesagt.

Eine von ihm mehrfach, auch in Anwesenheit von OB Julian Stipp bei der Mahnwache sowie öffentlich im Stadtrat Mosbach eingeforderte Entschuldigung sei nie erfolgt, weshalb er sich zuletzt zu diesem Protest entschlossen habe.

Von den Ordnungspersonen habe keine eingegriffen, obwohl dies deren Aufgabe gewesen wäre. Da er aus grundrechtlicher Sicht nicht gestört habe, sei der öffentlich vorgetragene Verweis von Arno Meuter als Veranstaltungsleiter rechtswidrig gewesen, „auch wenn der Protest diesen und andere in ihrem Empfinden gestört habe“. Sie hätten zahlreiche Gelegenheiten gehabt, die aggressive Attacke zu klären.

Die informierte Polizei sei dann mit vier (!) Beamten auf ihn zugegangen, obwohl er ruhig abgesetzt gestanden und keine aktive Beeinträchtigung vorgelegen habe. Aufgabe und Befugnis der Polizei seien daher an sich beendet gewesen. Ein einzelner Beamter hätte gereicht, um den Sachverhalt zu klären.

Dabei habe sich der ihm bekannte Einsatzleiter auch noch mehrfach belustigend über ihn geäußert.

Die Anwendung von körperlichem Zwang, hier das Verdrehen des Armes, war daher ebenfalls als rechtswidrig anzusehen, bestätigt aber wohl das übermäßig gewaltsame Vorgehen einiger Mosbacher Polizeibeamter in den letzten Wochen.

„Der Ort der Friedens-Mahnwache war nicht unbedingt passend“, räumt der Demonstrant ein, aber der Ausgang des genannten Vorfalls in der Vergangenheit war aus der Mahnwache heraus erfolgt und „mehrere Bemühungen um eine Entschuldigung, die ins Leere liefen“, hätten ihn dazu veranlasst.

Reinhold Berberich
Mosbach

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