Bundestag lehnt schärferes Waffenrecht ab

MdL Charlotte Schneidewind-Hartnagel (Grüne) bewertet den jüngsten Bundestagsbeschluss als „falsches Signal“

Eberbach. (pm) Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP hat der Bundestag in der schwach besetzten letzten Sitzung vor der Osterpause am vergangenen Freitag eine Verschärfung des Waffenrechts abgelehnt. Für den von ihnen gestellten Antrag stimmten lediglich Bündnis 90/Grüne, die Linken enthielen sich. Schon unter dem Eindruck der Vorfälle von Erfurt und Winnenden hatten die Grünen diesen Antrag vor drei Jahren auf den Weg gebracht. „Das ist ein ganz falsches Signal“, bedauert die Grüne Landtagsabgeordnete Charlotte Schneidewind-Hartnagel die ablehnende Entscheidung des Bundestages.

Kernpunkt des Antrags der Grünen im Bundestag war ein Verbot von halbautomatischen, kriegswaffenähnlichen Schusswaffen, also Waffen, bei denen mehrere Schüsse schnell hintereinander abgegeben werden können. Außerdem wollte der Antrag eine Trennung von Waffen und Munition streng regeln. Unter Berufung auf eine Anhörung von Sachverständigen lehnte die breite Mehrheit im Bundesrat den Vorstoß ab.




Die in Eberbach wohnhafte Landtagsabgeordnete Charlotte Schneidewind-Hartnagel bedauert die abschlägige Entscheidung des Bundestages und zeigte sich auch irritiert über das Abstimmungsverhalten der Bundes-SPD in dieser Frage. Schneidewind-Hartnagel hatte sich im Zuge des Doppelmordes an einem Eberbacher Lehrerehepaar (wir berichteten), der mit legal registrierten Waffen begangen worden war, intensiv für eine sachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema eingesetzt. In Gesprächen mit Sportschützen hatte die Landtagsabgeordnete den Eindruck gewonnen, dass insbesondere bei Sportschützen eine große Bereitschaft bestehe, konstruktiv an der Verminderung des Gefahrenpotentials mitzuwirken.

Die Landtagsabgeordnete kommentiert die Ablehnung des Bundestages in dieser Frage mit den Worten: „Die Regierungsfraktionen und die SPD haben eine Chance leichtfertig vorbeigehen lassen.“ Und sie verweist darauf, dass die Formulierungen in dem Antrag wesentlich auf Anregungen von betroffenen Eltern der Amokläufe in Erfurt und Winnenden zurück zu führen waren.

Mit etwas mehr guten Willen und Konstruktivität hätte im Innenausschuss um bessere Lösungen gerungen werden können, meint Schneidewind-Hartnagel. Sie habe den Eindruck gewonnen, dass es für das Thema „getrennte Aufbewahrung von Waffen, Waffenteilen und Munition“ durchaus viel Verständnis bei den Schützen gäbe. Es gehe vor allem darum, zu vernünftigen Lösungen zu kommen.

Etwa zwei Prozent der Bevölkerung in Deutschland besitzen legal statistisch gesehen jeweils vier Waffen. Damit sind in Deutschland 5,5 Mio. Waffen registriert und in Privatbesitz.

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