Nach Bombendrohung vor Gericht

19.05.10
Mosbach. Aufsehen erregte am Dienstag, dem 20.4.2010, die Sperrung der Hauptstraße im Bereich des Amts- und Landgerichts. Ursache war eine um 10.20 Uhr telefonisch eingegangene anonyme Bombendrohung, mit der eine Sprengung des Justizgebäudes innerhalb von zehn Minuten angedroht wurde.

Wegen gut funktionierender Ablaufpläne, der großen Besonnenheit der Justizbediensteten wie auch des Publikums und der sofortigen Reaktion der Mosbacher Polizeidirektion konnte das Gebäude umgehend geräumt und durch die Polizei ein Sicherheitsbereich um das Gebäude gesperrt werden. Die Polizeibeamten der Polizeidirektion Mosbach durchsuchten das Gebäude in kürzester Zeit und konnten zügig Entwarnung geben. Amts- und Landgericht nahmen daraufhin ihre Tätigkeiten wieder auf.

Polizei und Staatsanwaltschaft Mosbach begannen unmittelbar nach dem Eingang der Drohung mit ihren Ermittlungen. Diese konnten aufgrund der Hinweise der Bediensteten der Gerichte, der konsequenten Nutzung der strafprozessualen Befugnisse durch die Staatsanwaltschaft und der engagierten Ermittlungen der Kriminalpolizei Mosbach jetzt mit der Feststellung der mutmaßlichen Täter abgeschlossen werden. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ging die Tat von einem 56-jährigen aus, der Bewohner eines Hauses ist, das sich zur Tatzeit in einem gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren befand und der mutmaßlich aus Verärgerung handelte.

Zur Verschleierung der Tat bediente er sich nach dem bisherigen Erkenntnisstand eines 41-jährigen Bekannten, der in die Sache eingeweiht war und auf telefonischen Hinweis des 56-jährigen den Anruf bei den Mosbacher Gerichten tätigte.

Dass der Tatverdächtige die Zwangsversteigerung auf diese Weise nicht endgültig verhindern konnte, liegt auf der Hand.

Beide Tatverdächtigen wurden vorläufig festgenommen. Der 41-jährige hat die Tat sowohl gegenüber den Ermittlern der Kriminalpolizei Mosbach als auch im Rahmen richterlicher Vernehmung gestanden. Der 56-jährige bestreitet, die Tat begangen zu haben.

Die Tatverdächtigen wurden heute der Haftrichterin vorgeführt, der beide Tatverdächtige gegen Auflagen aus der Hauptverhandlungshaft entließ. Gegen die Verdächtigen wird bereits am morgigen Donnerstag um 14.30 Uhr vor dem Amtsgericht Buchen die Strafverhandlung wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und der Nötigung im beschleunigten Verfahren stattfinden.

Beide Tatverdächtige gelten bis zu einer etwaigen Verurteilung als unschuldig.

Die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ist nach dem Gesetz mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, die Nötigung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.

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