Hochwasserschäden bis 18. Februar melden

Soforthilfe des Landes soll bald ausgezahlt werden

Wertheim. Die Stadtverwaltung schließt die Erhebung der privaten und gewerblichen Hochwasserschäden in Wertheim und den betroffenen Stadt- und Ortsteilen am Freitag, 18. Februar, ab. Bis zu diesem Zeitpunkt können noch Aufstellungen, Kostenschätzungen, Rechnungen etc. eingereicht werden. Dazu bleibt die im Rathaus eingerichtete Schadensmeldestelle bis 18. Februar geöffnet. Sie ist Montag bis Donnerstag  von 8 bis 17 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr besetzt. Telefonisch ist sie unter der Durchwahl 09342/301–172 erreichbar.

Dieser Artikel ist mir was wert: [flattr btn=“compact“ tle=“Hochwasserschäden bis 18. Februar melden“ url=“https://www.nokzeit.de/?p=9274″]Die gemeldeten bzw. durch die Stadtverwaltung vor Ort aufgenommenen Schäden bilden die Grundlage für die Ermittlung der Auszahlungsquote der Hochwasser-Soforthilfe. Nachdem der Landtag diese Landeshilfe in Höhe von 500.000 Euro bewilligt hat, entscheidet nun der Ministerrat noch im Februar über die weitere Abwicklung. Dabei wird eine zügige Auszahlung der Hochwasser-Soforthilfe angestrebt.

Schadensmeldungen, die nach dem 18. Februar eingehen, können bei der Ermittlung der Auszahlungsquote der Hochwasser-Soforthilfe nicht mehr berücksichtigt werden.

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