Dr. Dorothee Schlegel auf Listenplatz 20

Gernot Erler und Katja Mast bilden Spitzentandem – Erstmals paritätische Landesliste

Dr Dorothea Schlegel

Die Wahlrechtsänderung und angestrebte 22 Mandate, könnten für Dr. Dorothee Schlegel einen Platz im nächsten Bundestag bringen. Vor wenigen Minuten wurde sie auf Platz 20 der Landesliste gewählt.  (Foto: Archiv/pm)

Heilbronn. Beim Landesparteitag in Heilbronn wählt die SPD Baden-Württemberg derzeit ihre Kandidatinnen und Kandidaten für die Landesliste zur Bundestagswahl im Herbst. Erstmals wollen die Sozialdemokraten im Land mit einer paritätisch besetzten Liste in die Bundestagswahl gehen.

Mit Gernot Erler, der vor vier Jahren in Freiburg das einzige Direktmandat für die SPD errungen hat, auf Listenplatz 1 und Generalsekretärin Katja Mast aus Pforzheim auf dem zweiten Platz zieht man mit einem Spitzentandem in die Landtagswahl.

Bei der Wahl 2009 mussten sich die Genossen mit nur 15 Plätzen zufrieden geben. Als Regierungspartei in Stuttgart erwartet der Landesvorsitzende Finanzminister Nils Schmid 2013 deutlich mehr.




Die Direktkandidatin des Wahlkreises Odenwald-Tauber, Dr. Dorothee Schlegel, wurde von den Delegierten des Landesparteitags auf den 20. Listenplatz gewählt. Sie setzte sich mit 64,4 Prozent (193 Stimmen) gegen Rebecca Hummel durch, die  34,3 Prozent und 103 Stimmen erhielt.

Da sie als Direktkandidatin im ländlich geprägten Wahlkreis gegen Alois Gerig von der CDU chancenlos sein dürfte, muss die Billigheimerin gemeinsam mit ihren Parteigenossen um eine deutliche Ergebnisverbesserung kämpfen, soll die Region erstmals nach Brigitte Adler wieder durch eine Sozialdemokratin im Bundestag vertreten sein. Denn mit dem Ergebnis von vor vier Jahren, als die SPD nur 19 Prozent und damit lediglich 15 Plätze gewann, wird Dr. Dorothee Schlegel sicher nicht in den Bundestag einziehen. Damals hatten die Sozialdemokraten ihr bisher schlechtestes Ergebnis in Baden-Württemberg eingefahren.

Allerdings strebt die SPD auch aufgrund einer Wahlrechtsänderung, die von Bundesverfassungsgericht angemahnt wurde, die vollen Ausgleich von sogenannten Überhangmandaten und damit insgesamt mehr Mandate bringt, die Zielmarke von 22 Abgeordneten an.

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