Das ändert sich zum Jahreswechsel 2014

Die DAK-Gesundheit in «Ort» informiert über Neuheiten

Mosbach. Elektronische Gesundheitskarte und neue Beitragsbemessungsgrenzen – 2014 ändert sich einiges für die Menschen in Mosbach. Ludger Geier, Chef  der DAK-Gesundheit, hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

Mit dem Jahresbeginn fällt auch der Startschuss für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Foto. Ab dem 1. Januar ist sie der einzige gültige und offizielle Versicherungsnachweis. „Die neue eGK bringt viele Vorteile für Versicherte“, erklärt «Name». „Durch das Bild wird die Gefahr von Verwechslungen und Missbrauch durch Dritte deutlich geringer. Außerdem sind neue Funktionalitäten für ein modernes Gesundheitswesen in Planung. So sollen Versicherte und Ärzte künftig beispielsweise Notfalldaten, Arzneimittelverordnungen und elektronische Patientenakten auf einen Blick einsehen können. Das macht die Versorgung sicherer.“




Die Beitragssätze für die Sozialversicherung verändern sich 2014 nicht, aber die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen werden angehoben. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf ein Jahreseinkommen von 53.550 Euro. Arbeitnehmer, die mehr verdienen, sind krankenversicherungsfrei. Sie können sich jedoch weiterhin freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung beträgt im neuen Jahr 48.600 Euro. Sie gibt die maximale Höhe des Jahresgehalts an, für das Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geleistet werden müssen. Da sich das Höchstkrankengeld an der steigenden Bemessungsgrenze orientiert, steigt es ebenfalls: von 91,88 auf 94,50 Euro pro Kalendertag.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bleibt zu Jahresbeginn stabil: Für Menschen mit Kindern beträgt er 2,05 Prozent, für Kinderlose 2,30 Prozent. Das kann sich in Zukunft ändern, da die neue Regierung eine größere Pflegereform plant. In diesem Rahmen soll auch die Versorgung Demenzkranker neu geregelt werden.

 

Über Neuigkeiten, die sich durch politische Entscheidungen ergeben, informiert die DAK-Gesundheit im Internet auf www.dak.de/beitrag

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