Lange von vielen BĂŒrgern gefordert, werden nun wöchentlich die Zahlen fĂŒr die 27 Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis bekanntgegeben. (Quelle: Landratsamt)
Mosbach. (pm) Seit MĂ€rz versorgt das Landratsamt die BĂŒrger nahezu tĂ€glich mit Informationen ĂŒber den Verlauf der Pandemie im Kreis. Und seit Beginn der Krise fordern Kreiseinwohner – u.a. auf unserer Facebook-Seite – die AufschlĂŒsselung nach StĂ€dten und Gemeinden, was der Kreis mit dem Hinweis auf den Datenschutz bisher verweigerte.
Nun hat die Verwaltung ihre Meinung geĂ€ndert und prĂ€sentiert daher einen weiteren Aspekt bei der Meldung der Zahlen. Dies ist die Angabe der aktuellen Infektionen fĂŒr die einzelnen StĂ€dte und Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis. Veröffentlicht werden die jeweils aktiven Coronavirus-Fallzahlen aufgeschlĂŒsselt nach StĂ€dten und Gemeinden immer einmal in der Woche am Dienstagvormittag. Die Veröffentlichung der kreisweiten Zahlen erfolgt davon unabhĂ€ngig weiterhin tĂ€glich.
Dr. Martina Teinert, Leiterin des Gesundheitsamts, betont in diesem Zusammenhang jedoch, dass die Daten nicht dazu geeignet seien, das eigene Verhalten zum Schutz vor dem Virus zu verĂ€ndern: âDie BĂŒrger mĂŒssen gerade jetzt im anstehenden Herbst und dann im Winter davon ausgehen, dass das Virus in jeder Kommune des Kreises jederzeit auftreten kann. Entsprechend muss sich jeder gleichermaĂen schĂŒtzen. Es wĂ€re fatal, wenn man sich in Sicherheit wiegt, nur weil Infektionen nicht in der NĂ€he des eigenen Wohnorts vorkommen. Gerade bei diesem Virus weiĂ man ja, dass Menschen ohne jegliche Symptome ansteckend sein können.â
Zudem gibt Teinert zu bedenken, dass ihr Fachdienst mit jeder Corona-Neuinfektion sehr viele sensible Gesundheitsdaten ĂŒber den Wohnort des Infizierten, dessen familiĂ€ren VerhĂ€ltnisse und dessen Kontaktpersonen erhĂ€lt, die man natĂŒrlich umfassend schĂŒtze. Sie habe deshalb die Sorge, dass gerade in kleineren Gemeinden und bei wenigen FĂ€llen die Veröffentlichung der Daten dazu beitrage, dass infizierte Personen leichter identifiziert werden und dann, wie schon berichtet wurde, Anfeindungen ausgesetzt sein könnten. Es empfehle sich also, weder in eine Entspannung bei nicht vorhandenen Infektionen in der Heimatgemeinde zu verfallen, noch in Panik, sollte es solche Infektionen geben.
âWir halten die Nennung der Orte deshalb nach wie vor fĂŒr problematisch. Die Rechtsprechung, zumindest in Bayern, sieht dies nun aber andersâ, erklĂ€rt Teinert die Entscheidung. Zudem sei inzwischen die AufklĂ€rung ĂŒber die Pandemie und die Ansteckungswege ja auch so umfassend geleistet worden, dass man sicher sei, dass die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger gut mit den Daten umgehen. Deshalb verzichte das Landratsamt darauf, hier eine KlĂ€rung fĂŒr den Kreis herbeizufĂŒhren und wolle die Ressourcen lieber fĂŒr die eigentliche PandemiebekĂ€mpfung nutzen.
Generell sei es weiterhin wichtig, so Teinert, die entscheidenden Hygieneregeln jeden Tag möglichst umfassend einzuhalten: Abstand halten, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und sich regelmĂ€Ăig die HĂ€nde zu waschen. âIch rate, jenseits aller rechtlicher Regelungen, dazu, eine Mund-Nasen-Bedeckung fĂŒr Situationen zu nutzen, in denen mehrere Menschen in kleineren RĂ€umen zusammentreffen und sich dort lĂ€nger aufhalten oder der Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen nicht immer eingehalten werden kann. Das Virus ist hochansteckend und es bedarf fĂŒr eine Ăbertragung nicht vielâ, unterstreicht die Ărztin. Zudem sollten RĂ€ume auch in der kĂ€lteren Jahreszeit regelmĂ€Ăig gelĂŒftet werden.

