Maskenpflicht in der Fußgängerzone

(Grafik: pm)

In Heilbronn gelten ab Freitag strengere Regeln

Heilbronn.  (pm) Die Corona-Lage verschärft sich auch in der Stadt Heilbronn. Am heutigen Mittwoch hat die Stadt erstmals den Grenzwert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche knapp gerissen. Die 7-Tages-Inzidenz ist weiter gestiegen. Sie liegt am heutigen Mittwoch bei 51,3.

Damit sind die strengeren Regeln bei Feiern ab Freitag, 16. Oktober, verbindlich, die Oberbürgermeister Harry Mergel zu Wochenbeginn noch als Appell an die Bürger gerichtet hat. Darüber hinaus wird das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in den Fußgängerzonen der Heilbronner Innenstadt sowie auf dem Wochenmarkt sowie sonstigen Märkten und an weiteren Orten Pflicht sowie in Schulen ab der fünften Klasse auch während des Unterrichts. Alle Maßnahmen sind in einer entsprechenden Allgemeinverfügung zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus geregelt.

„Es ist ernst. Das Infektionsgeschehen setzt sich bisher ungebrochen fort. Mit den künftig geltenden strengeren Regeln reagieren wir maßvoll und verantwortungsbewusst darauf“, sagt Oberbürgermeister Harry Mergel. „Wir tun das zum Schutz unserer Bürger, vor allem der älteren und vorerkrankten Menschen unter uns. Ich appelliere eindringlich an alle, die Vorschriften einzuhalten.“ Auch die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens soll so gewährleistet bleiben, Schulen und Kindergärten weiterhin geöffnet und Schaden für die Wirtschaft möglichst gering gehalten werden.

Im Einzelnen regelt die neu erlassene Allgemeinverfügung private Veranstaltungen zu konkreten Anlässen, Ansammlungen von Menschen sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen.

Auf maximal zehn Personen sind private Veranstaltungen in privaten Räumen begrenzt. In gemieteten Räumen dürfen maximal 25 Personen gemeinsam feiern. Ansammlungen, also Treffen ohne konkreten Anlass, mit mehr als zehn Personen, sind untersagt. „Im vertrauten Familien- und Freundeskreis fühlen sich viele vor dem Virus sicher. Gerade dort infizieren sich aber sehr viele Menschen“, warnt Oberbürgermeister Harry Mergel.

Außer in Fußgängerzonen müssen Mund-Nasen-Bedeckungen auch in Kinos sowie Kunst- und Kultureinrichtungen und bei religiösen Zusammenkünften getragen werden sowie auf Begegnungsflächen in Beherbergungsbetrieben Sportanlagen und Sporteinrichtungen, Recyclinghöfen, Musik-, Kunst-, und Jugendkunstschulen sowie in Schulen ab Klasse 5 im Unterricht.

Die Stadt veröffentlicht die Allgemeinverfügung am Donnerstag, 15. Oktober. Einen Tag später, am Freitag, 16. Oktober, tritt sie in Kraft. Die Allgemeinverfügung kann im Wortlaut nachgelesen werden auf heilbronn.de/coronavirus. Die Maßnahmen gelten zunächst bis einschließlich Sonntag, 01. November. Eine Verlängerung hängt vom weiteren Infektionsgeschehen ab.

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