Land verlängert Corona-Hilfen für Vereine

(Symbolbild – Pixabay)

Hauk: „Vereine und Hilfsorganisationen engagieren sich auch in Krisenzeiten für das Allgemeinwohl“ –

 
Neckar-Odenwald-Kreis.  (pm) Gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen können fünf weitere Monate lang Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen. Diese Verlängerung der Unterstützung hat das Kabinett anfangs der Woche beschlossen. Die Hilfe der Landesregierung richtet sich an Organisationen, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind und bislang keine andere finanzielle Unterstützung erhalten haben.
 
„Die Coronakrise zeigt einmal mehr, welch hohe gesellschaftliche Bedeutung Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen haben. Viele mussten aufgrund der Pandemie gezwungenermaßen pausieren, haben dann aber schnell aus der Not eine Tugend gemacht und sich auf andere Art und Weise engagiert, beispielsweise bei der Versorgung von Risikopatienten. Auf das Ehrenamt ist Verlass, wir wollen die wichtigen Institutionen auch jetzt nicht im Stich lassen und haben deshalb das Hilfsprogramm verlängert“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk MdL am vergangenen Donnerstag in Mosbach.
 
Die Unterstützung erfolgt durch eine jeweils einmalige Förderung von maximal 12.000 Euro pro Verein oder Organisation, die nicht zurückbezahlt werden muss. Die Mittel sollen zur Deckung zwangsläufiger Fixkosten bei gleichzeitig seit dem 11. März 2020 entgangenen Einnahmen (Eintrittsgelder, Spenden oder Einnahmen aus Veranstaltungen) dienen.
 
Anträge stellen können gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Organisationen (beispielsweise Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, Familien- und Mütterzentren, Migrantenvereine und -organisationen, die überwiegend Integrationsarbeit leisten oder solche im Bereich Demokratieförderung). Bestehende Hilfsangebote haben Vorrang beziehungsweise werden angerechnet. Der Antrag kann online auf dem Serviceportal Baden-Württemberg gestellt werden.
 
 

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